Die GBS kritisiert die religiöse Beeinflussung der Gerichte

von Siegfried R. Krebs

WEIMAR. (fgw) Die deutschen Gerichte sollten größere Distanz zu Religionsgemeinschaften wahren. Dies geht aus einem “Offenen Brief” hervor, den die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) an die obersten Justizbehörden des Landes versandte. Anlass des Schreibens war ein im Januar 2011 erfolgtes “Fachgespräch” zwischen Richtern des Bundesverfassungsgerichts und einer Delegation der Deutschen Bischofskonferenz.

Leider werde damit der “Verfassungsgrundsatz der weltanschaulichen Neutralität des Staates” chronisch missachtet, heißt es dazu im Schreiben der gbs.1

Als besonders bedenklich stuft die Stiftung in diesem Zusammenhang das 2007 gegründete “Karlsruher Foyer Kirche und Recht” ein. Dieses von Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche geleitete Gremium diene der “systematischen Kontaktpflege zu den obersten Justizbehörden in Deutschland”. Schon bei seiner Gründung habe es dreizehn Richterinnen und Richter der höchsten bundesdeutschen Gerichte zur Mitarbeit gewinnen können.

Mit dem Grundsatz der “Trennung von Staat und Kirche” sei dies ebenso wenig zu vereinbaren wie mit der “richterlichen Unabhängigkeit”, argumentiert die Stiftung in ihrem Brief. Deshalb fordert sie die Verantwortlichen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft auf, für die Zeit, in der sie mit Aufgaben an den obersten Justizbehörden betraut sind, von einer Mitarbeit im “Foyer Kirche und Recht” abzusehen und auch sonstigen kirchlichen Einladungen, etwa zu den jährlichen Empfängen, nicht nachzukommen.

Die Giordano-Bruno-Stiftung begründet ihre Forderungen damit, dass die Kirchen in der Vergangenheit des Öfteren als Parteien in Rechtsstreitverfahren aufgetreten sind und man davon ausgehen könne, dass dies auch in Zukunft der Fall sein werde. Das “hohe Gut der Unabhängigkeit eines Gerichts” nehme unweigerlich Schaden, wenn einer Partei die Möglichkeit eingeräumt werde, die Position, die sie in einem Rechtsstreit vertritt, mit Angehörigen der Justizbehörden exklusiv zu erörtern.

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]

  1. siehe hier

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