Denn nichts Anderes sagt das Gesetz aus, welches in der nächsten Woche vom Bundestag beschlossen werden soll:
Die Beihilfe zur Selbsttötung durch nahe Angehörige wird definitiv straffrei gestellt.
Nun: ich mische den Giftbecher für meine angenommen pflegebedürftige Mutter, sie trinkt ihn dann selbst, dann war es Beihilfe zum Selbstmord?
Mein – nehmen wir an – depressiver, alkoholsüchtiger Vater geht mir auf die Nerven. Auch er bekommt das Giftgemisch. Es war Selbstmord. Klar.
Nun, das können wir nun auf alle Angehörigen ausweiten – kranke, depressive, in Schwierigkeiten steckende, der Umwelt nervende etc.etc.
Wer wird die Beweisführung übernehmen?
Dies alles ist die konsequente Weiterführung der nationalsozialistisch-kommunistischen Politik der Euthanasie, des lebensunwerten Lebens, der vorgeburtlichen Massentötung von Kindern. Nun kommt die ‘saubere’ Entsorgung von Unbequemen. Unter dem Titel: Selbsttötung.