Deutsches Leistungsschutzrecht vor dem EuGH

Deutsches Leistungsschutzrecht vor dem EuGHSchon im Januar 2016 hatte die VG Media eine Zivilklage gegen Google eingereicht, nachdem das Schiedsverfahren zwischen den beiden Parteien 2015 scheiterte. Die Kontrahenten streiten dabei um die Höhe einer Vergütung, die den Verlagen möglicherweise aufgrund des 2013 verabschiedeten Leistungsschutzrechts zusteht.

Das sieht zwar für „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“, die Google beispielsweise in der Nachrichtensuche veröffentlicht, eigentlich keine Vergütung vor. Aber wie nahezu immer bei diesen „Im Prinzip“-Gesetzen definiert auch dies unter Insidern als „Lex Google“ bekannte Gesetz nicht im Detail, was denn nun noch als „kleinste Textausschnitte“ durchgeht – oder eben nicht. Das gilt auch für die Höhe einer Vergütung, die nicht im Gesetz festgelegt wurde.

Jetzt will das Landgericht Berlin vom EuGH wissen, ob das Leistungsschutzrecht wegen solcher fehlenden Formalien überhaupt angewendet werden kann. Außerdem habe der deutsche Gesetzgeber für das Leistungsschutzrecht kein Notifizierungsverfahren vor dem EuGH veranlasst. Das führt dazu, dass die EU-Kommission und auch die anderen Mitgliedstaaten über ein Gesetz informiert werden, bevor es im eigenen Staat wirksam wird. Das Verfahren soll der EU erlauben, das Gesetz zu überprüfen.

Deshalb ist das Verfahren vor dem Landgericht Berlin vorläufig bis zu einem Urteil des EuGH ausgesetzt.


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