Bezirksgericht Ost in Graz / Foto: Christoph Baumgarten
Philippe Lorre, Sprecher des Zentralrats der Konfessionsfreien, hat sich am Freitag wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor dem Bezirksgericht Ost in Graz verantworten müssen. Zwei Zeugen Jehovas werfen ihm vor, sie bei einem ungebetenen Besuch gewalttätig aus dem Haus geworfen und verletzt zu haben. Beweise blieben sie schuldig. Christoph Baumgarten hat den Prozess beobachtet.Der Angeklagte nimmt einen Schluck Beruhigungsmittel. „Jetzt bin ich etwas nervös“, sagt er. In wenigen Minuten wird er das erste Mal in seinem Leben vor einem Strafgericht stehen. Er soll im März zwei Zeugen Jehovas gewalttätig aus dem Mehrparteienhaus in Graz geworfen haben, in dem er lebt. In der Anzeige heißt es, Lorre „schlug und trat brutal auf uns ein, würgte uns am Hals“.
Die mutmaßlich Angegriffenen haben einen kleinen Fanclub mitgebracht. Drei weitere Zeugen Jehovas nehmen im Zuschauerteil des Gerichtssaals A Platz. Einer wird immer wieder Notizen machen. Sonst scheint niemand Notiz zu nehmen von dem Prozess, der vor wenigen Monaten wesentlich größer geplant gewesen war.
Ursprünglich war Staatsanwalt Johannes Winklhofer als Ankläger vorgesehen gewesen. Der Mann, der den österreichischen Nazi-Terroristen Franz Fuchs vor Gericht stellte. Der Hannes Kartnig einen Schuldspruch bescherte, dem ehemaligen Präsidenten des Fußballvereins Sturm Graz. Kurz: „der schärfste Hund von Graz“, wie es in Juristenkreisen heißt. Der Fall wanderte von Winklhofer zu einer Bezirksanwältin, nachdem die Beweise gesichtet worden waren.
Sprachliche Welten treffen aufeinander
Von Beginn an prallen sprachliche Welten aufeinander. Richterin Magdalena Leitner fragt den Angeklagten auf Hochdeutsch mit leichtem steirischen Einschlag nach seinen Personalien. Den Nachnamen spricht sie Lorré aus. Lorre korrigiert sie höflich, ebenfalls auf Hochdeutsch mit kaum merkbaren französischem Akzent. Gelegentlich wird er auch für einen Deutschen gehalten. Auch der schulische Werdegang, der hier genau protokolliert werden muss, macht Probleme. Die Ausdrücke Collège und Lycée sorgen für anfängliche Verwirrung.
„Nicht schuldig“
„Nicht schuldig“ plädiert der Angeklagte. Kurz zuvor hat sie ihm die Möglichkeit auf einen außergerichtlichen Tatausgleich eingeräumt, vorausgesetzt er übernehme Verantwortung für den Vorfall vom 9. März. Das tut er ausdrücklich nicht.
15 Jahre lang hätten Zeugen Jehovas immer wieder ungebeten bei ihm angeläutet, sagt er. Alle eineinhalb Jahre, mindestens. „Ich hab ihnen jedes Mal gesagt, dass ich in Ruhe gelassen werden will, dass sie mich nicht mehr besuchen sollen. Jedes Mal haben sie mir gesagt, sie werden das weiterleiten und das wird vermerkt.“ Passiert dürfte das höchstens bedingt sein.
„Auf den Gang hinausgedrängt“
Am 9. März war es etwas anders als sonst. Der Angeklagte öffnete die Wohnungstür, als es läutete. „Ich habe meinen Sohn erwartet und deshalb nicht durch den Spion geschaut“. Vor der Tür standen zwei Männer. Einer 1m 72 groß, der andere 1m 82, auf den ersten Blick etwas größer wirkend. Dass das Zeugen Jehovas sein könnten, kam ihm zuerst gar nicht in den Sinn. „Von denen sind sonst immer nur Frauen gekommen.“ Er habe sich eingeschüchtert gefühlt, schildert der Übersetzer. Zumal er zuerst nicht wusste, wer die beiden waren.
„Dann hat einer den Fuß über die Schwelle gestellt und mir etwas entgegengestreckt. Das war zu viel für mich, weil sich da jemand das Recht genommen hat, in meine Wohnung einzudringen, ohne meine Einladung“.
Erst jetzt hätten die beiden erklärt, was sie wollten. „Der kleinere der beiden hat dann zu einer Erklärung angesetzt, wer sie sind und was sie wollen.“ Dass er in dem Moment zornig wurde, bestreitet Lorre nicht. „Ich habe den einen an der linken Schulter gepackt, den anderen an der rechten und habe sie auf den Gang hinausgedrängt. Dort habe ich ihnen erklärt, dass ich mehrere Male gesagt habe, ich wolle diese Besuche nicht.“ Eine Diskussion entspann sich.
„Wurde mit Regenschirm geschlagen“
Richterin Leitner fragt mehrmals freundlich nach. Sie erweckt den Eindruck, das Verfahren möglichst unparteiisch führen zu wollen. „Haben Sie die beiden gehalten dabei?“
Angeklagter: „Ja, ich musste dabei aber ständig an meine Entzündung im rechten Ellbogen denken. Es tat auch weh, aber für mich das war eine Notwehrsituation.“
Richterin: „Was ist dann passiert? Wie Sie das schildern, ist das ja kein Grund für eine kaputte Kleidung“ (ebenfalls Gegenstand der Anklage, Anm.)
Angeklagter: „Das hat jedenfalls nicht sehr lange gedauert. Dann hat einer der beiden angefangen, auf mich mit einem Regenschirm einzuschlagen.“
Richterin: „War der Regenschirm offen oder geschlossen?“
Angeklagter: „Geschlossen“.
Richterin: „Was haben sie dann gemacht?“
Angeklagter: „Ich habe sofort losgelassen, weil mein Ellbogen sehr weh tat. Außerdem habe ich habe zwei Schläge auf den Kopf bekommen und hatte Angst um meine Augen.“
„Zeugen Jehovas kommen zurück“
Die Zeugen Jehovas hätten daraufhin das Haus verlassen. Nach einer Viertelstunde seien sie wiedergekommen, in Begleitung eines Dritten. Das habe er durchs Fenster beobachtet. „Offenbar hat ihnen niemand aufgemacht. Zu mir sind sie jedenfalls nicht mehr gekommen.“
Lorre illustriert seine Angaben mit einer Skizze von Wohnung und Hausflur. Die Richterin will wissen, ob er den Zeugen Jehovas nachgelaufen sei. „Nein.“
Zuschauer sorgt für Unterbrechung
Der Zeuge Jehovas, der einige Notizen gemacht hat, hat einige Minuten davor den Saal verlassen. „Der Zuhörer ist schon sehr lange weg“, sagt Lorres Verteidiger Matthias Strampfer. „Kann man bitte nachsehen, ob der sich nicht mit den Zeugen bespricht, die draußen warten? Er hat mitprotokolliert.“ Als die Richterin nachsieht, ist er weg. „Er muss um elf Uhr bei Magna draußen sein (eine Fabrik, Anm.)“, sagt eine Zuhörerin, ebenfalls Zeugin Jehovas. „Ich muss dann auch länger weg, ich muss das Auto umstellen“, sagt sie. Die Grazer Innenstadt ist Kurzparkzone.
Minutenlang dreht es sich darum, wie die Zeugen Jehovas in die Wohnhausanlage gelangten. Irgendwer müsse sie ins Haus gelassen haben. „Das ist der Nachteil eines Mehrparteienhauses“, signalisiert Richterin Leitner so etwas wie Verständnis dafür, dass sich der Angeklagte durch den ungebetenen Besuch belästigt gefühlt habe. Die Bezirksanwältin pflichtet bei. Es wird ihre einzige Wortmeldung während des Prozesses sein. Die Anwältin, die die mutmaßlichen Geschädigten als Nebenkläger vertritt, schweigt. Weder sie noch die Bezirksanwältin werden während des Prozesses eine einzige wesentliche Frage stellen.
„Ich komme immer in friedlicher Absicht“
Auftritt der größere der angeblichen Geschädigten. Lukas K. ist 1,82 groß. Er wirkt etwas größer und sportlich. Nach eigenen Angaben hat er 83 Kilogramm. Das macht ihn einen halben Kopf größer und mindestens zehn Kilo schwerer als den Angeklagten, der 1m 76 groß und sehr schlank ist. „Grüß Gott“ sagt er laut, als er den Saal betritt.
„Gehen Sie öfter in Häuser und verteilen Prospekte?“, will Leitner von ihm wissen.
Zeuge: „Ich komme immer in friedlicher Absicht.“
K. spricht breiten Oberkärntner Dialekt. Dass der Makler seit Jahren in der Umgebung von Graz lebt, hat keine Spuren hinterlassen. Der Vorfall vom 9. März schon, behauptet er: „Jedes Mal, wenn ich irgendwo anläute, hab ich Angst, was könnte denn passieren?“
Kein Zeichen der Angst vor Angeklagtem
Auf den Mann, der ihn angeblich misshandelt hat, scheint sich diese Angst nicht zu erstrecken. K. zeigt keine Zeichen von Beunruhigung oder gar Traumatisierung, als er auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt, kaum einen Meter vom Angeklagten entfernt. Er gestikuliert lebhaft, springt immer wieder auf, als er vorzeigt, was ihm nach seiner Aussage am 9. März passiert ist. Immer wieder wirkt es beinahe so, als tänzle er. Während einer Detailfrage beugen sich der Angeklagte und er sogar gemeinsam über eine Skizze.
„Der Herr Lorré (!) hat sich vor uns hingestellt und aufgeplustert“, schildert er seine Erinnerungen an den fraglichen Tag. Er hüpft ab, streckt die Arme von der Hüfte weg, duckt sich leicht nach vorne. „So hat er gemacht. Er hat uns beide jeweils mit einer Hand gepackt und uns zuerst gegen den Lift gedrängt, so vier Meter in den Gang hinein und dann hat er uns gegen die Wand gezogen. Den anderen hat er fast gegen den Feuerlöscher geschleudert.“
„Wäre ich noch römisch-katholisch, wäre ich nicht ruhig geblieben“
K. präsentiert sich vor Gericht als äußerst friedfertig. „Ich war früher römisch-katholisch. Wäre das damals passiert, wäre ich nicht so ruhig geblieben.“ Allerdings habe er in der Situation zum Regenschirm gegriffen und den Angeklagten weggedrängt, um den zweiten Zeugen Jehovas zu befreien. „Daraufhin hat mich Lorré angegriffen und gegen die Stiege gedrängt. Als ich davon gelaufen bin, hat er mich zum Stolpern gebracht.“
Ärztliches Attest? Gibt es nicht
Er habe sich Hüfte und Arm verletzt, schildert K. Richterin Leitner. Ob er das beweisen könne, fragt sie? „Ich habe 20 Einheiten Lymphdrainage gebraucht“, sagt er. Ohne Überweisung oder gar ärztliches Attest. „Ich geh prinzipiell zu keinem Arzt und lass mir prinzipiell keine Spritzen geben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Das ist wegen des Körpers.“
Fotobeweise zweifelhafter Qualität
Das einzige, womit er die vorgebliche Verletzung zu belegen versucht, ist ein Foto ausnehmend schlechter Qualität. Seine Frau habe es mit dem Handy aufgenommen, sagt er. Das Foto, das dem hpd vorliegt, zeigt nur den Kopf und den Hals Ks. Von der angeblich auch verletzten Hüfte ist nichts zu sehen.
Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung verfügen über die Originalversion des Bildes. Beide haben es in Form einer Datei, die in die Anzeige hineinkopiert wurde, die ein Wiener Anwalt im Namen der mutmaßlichen Opfer aus der Steiermark verfasst hat. Neun Tage nach dem angeblichen Vorfall.
„Warum haben Sie nicht die Polizei gerufen?“
Die Zeugin Jehovas, die ihr Auto umgeparkt hat, ist mittlerweile wieder auf ihrem Sitzplatz.
Warum K. nicht sofort die Polizei angerufen habe, will die Richterin wissen. „Ich habe ihm schon angedroht, dass ich die Polizei rufe, wenn er uns nicht sofort loslässt.“
Richterin: „Warum haben Sie das dann nicht gemacht?“
K.: „Ich musste dringend auf eine Dienstreise nach Manila und bin nach dem Vorfall sofort nachhause und von dort zum Flughafen nach Wien.“
Zeitangaben gehen sich nicht aus
Eine Dienstreise, die weitere Fragen aufwirft. K. präsentiert als weiteren Beleg für Schmerzen durch den Vorfall eine Rechnung seiner Physiotherapeutin. Datiert mit 15.3. Der Verteidiger bohrt nach: „Sie haben also die Therapie schon am 15.3. begonnen?“
K., zögert kurz: „Ja, das wird schon so sein.“
Richterin, zum Verteidiger: „Ah, jetzt sehe ich, warum Sie das so interessiert.“
Verteidiger: „Wie lange waren Sie denn auf Dienstreise?“
K.: „Eine Woche. In Dubai bin ich immer eine Woche.“
Was heißt, dass er die Therapie einen Tag angetreten hat, bevor er nach seiner Aussage im Prozess von seiner Dienstreise zurückkehrte. Ein Blick in die Anzeige macht die Sache nicht klarer: „Ich, Lukas K., musste mich am Sonntag, 10.3.2013 auf eine Geschäftsreise begeben und befinde mich noch bis 25.3.2013 im Ausland“, heißt es dort wörtlich. Was ebenfalls die Frage aufwirft, wie er die Anzeige schon am 18.3. unterschreiben konnte.
„Wie soll denn das gehen?“
Für Verteidiger Matthias Strampfer nicht die einzige Ungereimtheit: „Sie sagen also, dass der Herr Lorre, der kleiner ist als Sie, Sie UND einen zweiten vier Meter weit in einen Gang schieben und Sie dann noch um 180 Grad herumreißen kann?“
K.: „Ja.“
Verteidiger: „Wie soll denn das gehen, bitte?“
Dass er den Angeklagten mit dem Regenschirm geschlagen habe, schließt er aus. Ebenso, dass er nach dem Vorfall zur Wohnhausanlage zurückgegangen sei, wie der Angeklagte es schildert.
Er sei froh, dass die Sache ihm passiert sei, sagt K. „und nicht einem alten Mann auf einem Hausbesuch.“ Eine Aussage, die er nahezu wortgleich drei Mal während seiner Aussage wiederholt.
Jetzt nur mehr „hin- und hergeschoben“
Der zweite mutmaßlich Geschädigte nimmt Platz. Michael M., 1,72 groß und nach eigenen Angaben 70 Kilogramm schwer, wirkt gefasst. Scheu vor seinem mutmaßlichen Angreifer zeigt auch er nicht.
Er ist sich nicht ganz einig mit K., wie der Vorfall am 9. März abgelaufen ist. „Er hat uns hin- und hergeschoben, gezogen und gerissen.“ Der Angeklagte schüttelt den Kopf. „Dann hat er uns gegen die Wand gedrückt. Herr K. hat sich losgerissen und mir geholfen, dass ich loskomme“. Davon, dass Lorre die beiden vier Meter weit zurückgeschubst habe, ist hier keine Rede.
Auch M. hat kein ärztliches Attest
M. kommt aus Fürstenfeld und spricht mit starkem oststeirischen Akzent. Hochdeutsch macht ihm hörbare Mühe. Seine Anwältin, die den Großteil des Prozesses über schweigsam ist, tut sich mit Hochdeutsch einfacher. Ihr Kärntner Akzent ist unüberhörbar. Sie kündigt an, die beiden mutmaßlich Geschädigten würden sich als Privatbeteiligte dem Prozess anschließen und macht Schmerzensgeld, Therapiekosten sowie Schadensersatz in der Höhe von 1.900 Euro geltend.
Ein ärztliches Attest über die Hämatome am Arm, die er erlitten haben will, kann auch er nicht vorlegen. „Zuerst hab ich mir gedacht, wegen der paar blauen Flecken geh ich nicht zur Polizei“. Gleichwohl hat auch er ein Foto der Anzeige beigelegt, das die blauen Flecken dokumentieren soll. Auch hier verfügen weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung über die Originaldatei.
Werbung unerwünscht. Egal. Oder auch nicht.
Ganz einig scheinen M. und K. sich auch nicht zu sein, was die Anläutpolitik der Zeugen Jehovas betrifft. Laut Verteidigung hängt auf der Tür des Angeklagten das Schild „Werbung unerwünscht“.
Auf die Frage, ob man bei Menschen anläute, die solche Schilder haben, sagt K.: „Nein, das machen wir nicht. Damit sagen die Leute ja, dass sie keine Werbung haben wollen.“ M. meint: „Natürlich läuten wir an, weil das heißt ja nur, dass Werbung unerwünscht ist.“
„Wurden nicht geschlagen oder getreten“
In einem nicht unwesentlichen Punkt zeigen sich beide einig: Der Angeklagte habe sie nicht geschlagen oder getreten, wie es in der Anzeige heißt, die sie beide unterschrieben haben. Allein, die Anzeige wurde gar nicht von den beiden in Auftrag gegeben. Es war die Zentrale der Zeugen Jehovas in Wien, die Anwalt Reinhard Kohlhofer beauftragte, das Schriftstück aufzusetzen.
Die Anzeige legt auch die Antwort auf eine Frage nahe, die der Angeklagte selbst nicht beantworten konnte. „Warum glauben Sie, behaupten die (die Zeugen Jehovas, Anm.), dass Sie sie verletzt haben“, fragt ihn Richterin Leitner. „Das frage ich mich auch“ sagt der Angeklagte.
Ideologischer Hintergrund?
Zitat aus der Anzeige: „Der Angezeigte weist sich durch seine Veröffentlichungen im Internet als grundsätzlicher Kirchenkritiker aus. Die Verwirklichung der geschilderten Straftatbestände vor diesem ideologischen Hintergrund ist für uns inakzeptabel.“ Das klingt, als sei der Aktivismus des Angeklagten hauptverantwortlich dafür, dass er heute vor Gericht steht.
Prozess wird vertagt
Zu einem Urteil kommt es heute nicht. Verteidiger Strampfer beantragt, dass ein Sachverständiger klären soll, was es mit den Fotos auf sich hat, die angeblich die Verletzungen belegen: „Ich halte die Überprüfbarkeit für wichtig, weil es sonst überhaupt nix Objektivierbares gibt.“ Wozu auch geklärt werden wird müssen, ob die Originaldateien überhaupt noch vorhanden sind. Richterin Leitner gibt dem Antrag statt. Der Prozess wird vertagt.
Lorre wird sich ein zweites Mal vor dem Strafgericht wiederfinden. Er hofft auf einen Freispruch. „Ich hab die beiden jedenfalls nicht verletzt“, sagt er. „Die Schilderungen sind Schwachsinn und widersprechen sich auch noch.“
Christoph Baumgarten
[Erstveröffentlichung: hpd]