Der verheimlichte Friedensvertrag

An und für sich weiß der Volksmund zu berichten, dass der Spaß aufhört, wenn es um viel Geld geht. Dass der, wie die Bundesregierung behauptet, geschlossene Friedensvertrag (2+4-Vertrag = Friedensvertrag) die Reparationsansprüche, die nach dem Londoner Schuldenabkommen 1953 bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zu stellen waren, nunmehr obsolet macht, haben weder die Unterzeichner der “Pariser Charta” (=Einverständnis zum 2+4-Vertrag), darunter Griechenland, noch die Bürger in Deutschland bisher zur Kenntnis nehmen dürfen.

Die Bundesregierung hat sich jedenfalls gegenüber Griechenland summa summarum so geäußert, dass mit dem Abschluss des 2+4-Vertrages die bis dahin bestehenden Ansprüche auf Reparationen untergegangen sind!

Der Vorgang der Verschleierung des Friedensvertrages dürfte als Jahrhundertbetrug in die Geschichte des Internationalen Rechts eingehen.

Jahrhundertbetrug deshalb, weil, was verständlich ist, die Bundesrepublik NEU (nach Wiedervereinigung) gegenüber den verhandelnden Siegermächten argumentierte, dass die zu befürchtenden Reparationsforderung wirtschaftlich nicht zu verkraften wären.

Die Alliierten, die unter Anderem nach dem Potsdamer Abkommen die Rechte der vielen kriegsbeteiligten Länder wie Griechenland in den Verhandlungen wahrnehmen sollten, ließen sich auf die betrügerische Täuschung ein, als in den 2+4-Vertrag juristische Formulierungen aufgenommen wurden, die als “Friedensvertrag” interpretiert werden konnten, auf jeden Fall aber dazu dienen sollten, Reparationsansprüche der nicht am Verhandlungstisch sitzenden Länder auszuschließen.

Dass auch die Alliierten Interesse daran hatten, der Bundesrepublik Deutschland entgegenzukommen und sich an dem Betrug / der Täuschung zu beteiligen bzw. den Mandatsverrat zu verwirklichen, lag sicherlich nicht zuletzt an der Tatsache, dass auch die Nachkriegshandlungen der Siegermächte (Diebstahl von Vermögen, Wegnahme von einigen Tausend Patenten, Demontage von Maschinen etc.) nicht mit der Haager Landkriegsordnung im Sinne des geltenden Internationalen Rechts in Einklang zu bringen waren. Umfassende Reparationsforderungen hätten womöglich Überlegungen geschürt, ob nicht die Unrechtshandlungen der Siegermächte aus rechtlicher Sicht zu durchsetzbaren Gegenforderungen hätte führen können, von den damit zu erwartenden “politischen Verwerfungen” ganz abgesehen.

So wurde aus dem “Friedensvertrag” (2+4-Vertrag), der nach den Vorstellungen vieler europäischer Bürger ein zu feiernder Schlusspunkt für kriegerische Auseinandersetzungen in Europa sein sollte, eine Täuschungsabsicht der verhandelnden Parteien, damit die oben skizzierten möglichen Folgen aus zu erwartendem Reparationsstreit bzw. sich daran anknüpfende völkerrechtliche Auseinandersetzungen nicht anschließen konnten. Auf der Strecke blieben die anderen Staaten, die auf die Seriosität der Verhandlungsführung (USA, Frankreich, England, Russland) vertrauten.

Entgegenhalten könnte Frau/Mann den “getäuschten Staaten”, dass diese zur Wahrung ihrer Rechtsposition aufgerufen waren, die 2+4-Verträge genauestens und sorgfältig zu analysieren, auch bezogen auf ihre eigenen noch offenen Reparationsforderungen.

Aber bekanntlich lassen sich in Vertragswerken mit vielen Seiten unscheinbar wirkende Klauseln unterbringen, die sich dem Sprach- und Rechtsverständnis der Leser entziehen. Und niemand musste damit rechnen, dass ihre Mandatierung an die verhandelnden Siegermächte so umfassend missbraucht wurde. Ganz unabhängig von der Frage, ob nicht jede Mandatierung ein “rechtliches” Ende hat, wenn sich der Mandatsnehmer mit der Gegenseite zu dolosen Handlungen verbündet.

Bezogen auf Griechenland ist festzuhalten, dass die insbesondere von Frankreich und England geforderten dauerhaften  “Reparationsleistungen”, nämlich die Aufgabe der DM, die Entmachtung der Bundesbank bzw. die Einführung der Gemeinschaftswährung trotz massiver volkswirtschaftlicher Bedenken, Griechenland leichtfertig in den Euroraum verbracht hatte. Die niedrigen Zinsen, die einer kleinen Schar von korrupten Eliten lukrativ erschien, bescherte der Bevölkerung den zu erwartenden Niedergang der Konkurrenzfähigkeit im Zeitablauf. Damit sollen die anderen hinlänglich bekannten Gründe, die in Griechenland zum jetzigen Zustand beigetragen haben, nicht kleingeredet werden.

Dass die Einführung des EURO faktisch als Folge der beiden Weltkriege von Deutschland erzwungen wurde, um den Deutschen einen Teil der “Wirtschaftsmacht” zu entziehen (Hinweis: Der deutsche ökonomische Erfolg war “ein” Grund für die beiden Weltkriege), war und ist gewiss kein guter Ausgangspunkt für die Fortentwicklung der EU. Wie lässt sich ein einiges Europa auf althergebrachtem Neid und Missgunst errichten? Offenbar konnten sich die verhandelnden Siegermächte bzw. ihre Vertreter nicht von den alten “Feindschaften” lösen.

Es sollte die Aufgabe von Jean-Claude Juncker sein, der EU eine neue demokratische Vision zu geben und die 2+4-Verhandlungen als peinlichen Endpunkt der Nachkriegs-Ära ad acta zu legen.

Dazu gehört es auch, die betroffenen Bürger und Familien Griechenlands zu entschädigen, die Opfer der Massaker und anderer Verbrechen der deutschen Wehrmacht waren.

Auch Bundesfinanzminister Schäuble (CDU), der damals für Deutschland zum Verhandlungsteam gehörte, sollte mehr Bescheidenheit an den Tag legen. Wer sich als Volljurist an solchen “Täuschungshandlungen” beteiligt hatte oder diese duldete sollte darauf achten, dass er nicht endgültig das Gesicht verliert. Da wirkt der hochgestreckte Mittelfinger von Yanis Varoufakis wie eine Petitesse.



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