Berlins Wirtschaftssenator Herr Harald Wolf (Die Linke) fordert heute in Angesicht des mehr als klaren Volksentscheides bezüglich der Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe, dass er durchaus Spielraum für die Senkung der Wasserpreise sehe. Da kann man nur sagen, Nachtijallll, ick hör dir trappsen.
Was doch dem Herren Senator vor den Berliner Senatswahlen so alles einfällt. Vor allem ist das ganz einfach mit der Senkung der Wasserpreise. Seiner Meinung nach könnten ja die privaten Anteilseigner einen Gewinnverzicht in Erwägung ziehen. So einfach ist das in der Welt des Herren Wirtschafssenator. Erst jahrelang gute Miene zum bösen Spiel machen und jetzt die bitterbösen Eigentümer vor´s Loch schieben. Wo bleibt denn da die Rechtssicherheit? H A L L O ! ! ! können wir da mal wieder nur sagen. Herr Wolf, wir leben in einem Rechtsstaat welcher auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung, kurz FDGO und nicht FDGB genannt basiert.
D.h. jetzt wo das Kind in den berühmten Brunnen gefallen ist, brauchen sie nicht nach dem guten Willen der Eigentümer schreien. Sie kommen ja auch nicht auf die Idee, einfach mal mir nichts dir nichts einer Kürzung des eigenen Gehaltes zuzustimmen. Und was macht denn ihr Genosse Herr Ulrich Nussbaum, wenn die Berliner Unternehmen mal einfach die von ihnen zu zahlenden Steuern kürzen würden? Quasi so eine Art Steuerverzicht Herr Senator. Funktioniert wie Gewinnverzicht. Man zahlt einfach seine Steuern nicht.
So dürfen wir Sie innigst bitten Herr Senator Harald Wolf, sich auf dem Boden des Rechtsstaates zu bewegen. Ihre Partei Die Linke hatte doch nun zwei Legislaturperioden Zeit, wenn sie denn gewollt hätte, das Thema Berliner Wasserbetriebe lösen zu können. Wer steht denn die zweite Legislaturperiode dem Berliner Wirtschafsressort vor und hat in der zweiten Legislaturperiode eine Koaltion mit der SPD gebildet? Das war doch wohl die Partei Die Linke und nicht die derzeitigen Eigentümer der Berliner Wasserbetriebe. Also immer schön die Kirche im Dorfe lassen.
Was doch dem Herren Senator vor den Berliner Senatswahlen so alles einfällt. Vor allem ist das ganz einfach mit der Senkung der Wasserpreise. Seiner Meinung nach könnten ja die privaten Anteilseigner einen Gewinnverzicht in Erwägung ziehen. So einfach ist das in der Welt des Herren Wirtschafssenator. Erst jahrelang gute Miene zum bösen Spiel machen und jetzt die bitterbösen Eigentümer vor´s Loch schieben. Wo bleibt denn da die Rechtssicherheit? H A L L O ! ! ! können wir da mal wieder nur sagen. Herr Wolf, wir leben in einem Rechtsstaat welcher auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung, kurz FDGO und nicht FDGB genannt basiert.
D.h. jetzt wo das Kind in den berühmten Brunnen gefallen ist, brauchen sie nicht nach dem guten Willen der Eigentümer schreien. Sie kommen ja auch nicht auf die Idee, einfach mal mir nichts dir nichts einer Kürzung des eigenen Gehaltes zuzustimmen. Und was macht denn ihr Genosse Herr Ulrich Nussbaum, wenn die Berliner Unternehmen mal einfach die von ihnen zu zahlenden Steuern kürzen würden? Quasi so eine Art Steuerverzicht Herr Senator. Funktioniert wie Gewinnverzicht. Man zahlt einfach seine Steuern nicht.
So dürfen wir Sie innigst bitten Herr Senator Harald Wolf, sich auf dem Boden des Rechtsstaates zu bewegen. Ihre Partei Die Linke hatte doch nun zwei Legislaturperioden Zeit, wenn sie denn gewollt hätte, das Thema Berliner Wasserbetriebe lösen zu können. Wer steht denn die zweite Legislaturperiode dem Berliner Wirtschafsressort vor und hat in der zweiten Legislaturperiode eine Koaltion mit der SPD gebildet? Das war doch wohl die Partei Die Linke und nicht die derzeitigen Eigentümer der Berliner Wasserbetriebe. Also immer schön die Kirche im Dorfe lassen.