Der Iran, die Menschenrechte und die UNO

Der Iran, die Menschenrechte und die UNOSeit 1985 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu jährlich eine Resolution zur Situation der Menschrechte in der Islamischen Republik Iran. Eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Islamischen Republik ist allerdings praktisch nicht feststellbar. Im Gegenteil: die Situation der Menschenrechte hat sich seit den Wahlen am 12. Juni 2009 noch weiter verschlechtert. Um jedoch nicht weiterhin regelmäßig von der UNO kritisiert zu werden, setzt sich der Iran mit aller Kraft dafür ein, dass solche Resolutionen nicht mehr verabschiedet werden und untergräbt die Arbeitsvorgänge des Menschenrechtsapparats der Vereinten Nationen.

Resolutionen über die Lage der Menschenrechte in einem bestimmten Land werden in der Generalversammlung nur in seltenen und sehr gravierenden Fällen beschlossen. In der Regel kommt es zu vier bis fünf Resolutionen jährlich. In den letzten Jahren wurden neben dem Iran Nord-Korea unter Kim Jong Il und die Militärdiktatur in Myanmar am häufigsten kritisiert. Die Resolutionen werden zuvor minuziös in speziellen Ausschüssen, in denen Vertreter aller Mitglieder der Generalversammlung sitzen, erarbeitet und stehen in der Generalversammlung nicht mehr inhaltlich, sondern nur als Ganzes zur Abstimmung. Die Resolutionen haben keinen bindenden Charakter, sind aber als Empfehlung oder Mahnung von großer Bedeutung, da die Vereinten Nationen noch immer als eine der größten moralischen Instanzen der Welt angesehen werden.

Menschenrechtsverletzungen des Iran

In den Resolutionen über die Menschenrechtslage im Iran wurden über die Jahre oftmals dieselben Verstöße festgestellt. Hier eine Auswahl der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen, die in der Resolution von 2008 herausgestellt wurden:

  • “Folter und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Strafen, namentlich Auspeitschen und Amputationen”
  • “große Anzahl von Hinrichtungen, die unter Missachtung international anerkannter Garantien durchgeführt werden, namentlich öffentliche Hinrichtungen und Hinrichtungen von Minderjährigen”
  • “Personen in Gefangenschaft, denen weiterhin eine Verurteilung zur Hinrichtung durch Steinigung droht”
  • “zunehmende Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Angehörigen religiöser, ethnischer, sprachlicher oder anderer Minderheiten, ob anerkannt oder nicht, unter anderem einschließlich Arabern, Aseris, Belutschen, Kurden, Christen, Juden, Sufis und sunnitischer Muslime und derjenigen, die sich für sie einsetzen, und insbesondere Angriffe gegen Bahá’í und ihren Glauben in staatlich geförderten Medien, zunehmende Beweise dafür, dass der Staat Bahá’í zu ermitteln und zu überwachen sucht und Angehörige des Bahá’í-Glaubens von dem Besuch einer Universität und vom Erwerb ihres Lebensunterhalts abhält, und die Festnahme und Haft von sieben Führungsmitgliedern der Bahá’i-Gemeinde ohne Anklage oder Zugang zu Prozessvertretung”
  • “Festnahme und gewaltsame Unterdrückung von Frauen, die ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, ausüben, sowie die Verhängung von Strafen gegen diese Frauen, eine Einschüchterungskampagne gegen Verfechter der Menschenrechte von Frauen und die fortdauernde Diskriminierung von Frauen und Mädchen im Gesetz und in der Praxis”
  • “fortdauernde, systemische und schwerwiegende Einschränkungen der Freiheit, sich friedlich zu versammeln, der Vereinigungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung”
  • “Starke Einschränkung und Einengung der Religionsfreiheit, namentlich die Regelung in dem vorgeschlagenen Entwurf zum Strafgesetz, das die Todesstrafe für Apostasie [Abfall vom Islam] festlegt”

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