Das Metier von Untertanen – Gedanken über den Begriff Gerechtigkeit

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Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt/Main – Foto: © La-Liana / pixelio.de

Jedes Volk hat so seine Vorlieben. Den Franzosen sagt man nicht zu Unrecht nach, dass sie nichts so lieben wie die Freiheit, eine üppige Pastete und den Wein, den Briten ist mehr nach reservierter Größe und Fairplay, den Spaniern sagt man nach, ihnen sei nichts wichtiger als die Hitze des Temperaments, den Chinesen sind es für uns unvorstellbare Dimensionen des Denkens und schlichter Reichtum, den Amerikanern die Jagd nach dem Glück und den Russen das Maß an Vergeudung. Uns Deutschen ging es immer ums Kollektiv. Das klingt zwar auf den ersten Blick befremdlich, lässt sich aber dokumentieren an dem Wert, der dem Begriff der Gerechtigkeit zugemessen wird.  Die Gerechtigkeit ist jedoch die Sphäre, in der das Kollektiv sich bewegt, in der geklärt ist, unter welchen Umständen die einzelnen Glieder sich zu arrangieren haben.

Ja, der Slogan der französischen Revolution, der das Bürgertum emanzipierte und seine Epoche einleitete, beinhaltete die Gerechtigkeit nicht. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit bezogen sich auf das Individuum. Es ging um die individuelle Freiheit, die formale Gleichheit und die Toleranz, es ging aber nicht um die Regulierung der Beziehungen der vielen Individuen zueinander. Das trauten alle revolutionären Denker dieser Zeit, von Montaigne bis Voltaire, von Saint-Just bis Danton den freien Individuen zu. Es ist die Note der deutschen Interpretation, die bürgerliche, die ihr nach folgende proletarische wie die wohlfahrtsstaatliche Epoche mit dem Diktum der Gerechtigkeit zu dominieren. In jeder Nuance wird sie bemüht. Dass sie dem Regulativ des sozialen Vergleichs entspringt und auf einer so profanen Regung wie dem Neid beruht, sollte durchaus bei der kritischen Betrachtung eine Rolle spielen.

Wie emanzipatorisch kann eine Idee sein, wenn sie in der Regung allgemeiner Missgunst beginnt und jedem Individuum a priori zutraut, sich auf Kosten des Kollektivs bereichern oder Vorteile verschaffen zu wollen? Das Pendant zur Programmatik der Gerechtigkeit ist die Form des übermächtigen Staates, der die einzelnen, womöglich freien Bestien im Zaum zu halten und zu bevormunden hat. Das Konzept der bürgerlichen Revolution, das freie und selbstreferenzielle Individuum, ist dem mit dem Monopol auf die Gerechtigkeit ausgestatteten Staat ein Gräuel. Das sollten wir uns vor Augen führen, wenn wir zum Beispiel in dem neuen Koalitionsvertrag der Regierung lesen. Dort ist von Chancengerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, gerechter Bildung und gerechter Weltordnung die Rede, es geht dort altersgerecht, tiergerecht und geschlechtergerecht zu. Das sind Kampfansagen an die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und eine Ermächtigung der Justiziare des Gleichmaßes. So sozialrevolutionär die Forderung nach Gerechtigkeit auch verkauft wird, ein Staat ist die letzte Institution, die den Zustand garantieren kann.

Es sind die freien, selbstbestimmten Individuen, die der Staat in ihrem Handeln schützen sollte, die aus ihren Handlungen das herstellen können, was als eine Annäherung an den Zustand der Gerechtigkeit begriffen werden kann. Wie morbid ist der Gedanke, dass Bürokratien durch Bestimmungen und Verordnungen dafür sorgen können, dass sich die einzelnen Glieder der Gesellschaft dem Stadium von Freiheit und Glück, dem Fanal aller Revolutionen der Neuzeit, nähern könnten? Solange der Fluch der Gerechtigkeit über unseren Köpfen schwebt, sind wir tatsächlich unter dem Joch von staatlicher Intervention und Bevormundung. Die Freiheit und die Fähigkeit des aufgeklärten Individuums, mit ihr umzugehen, sind der Weg, der zu nahezu gerechten Verhältnissen führen kann. Als Mittel gegen Diskriminierung mag das Programm der Gerechtigkeit sich eignen, als Maß der Befreiung taugt sie nicht. Denn Gerechtigkeit in Unfreiheit, das ist ein Metier, das nur überzeugte Untertanen bereit sind zu lieben.

von Gerhard Mersmann

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Quellen – weiterführende Links

Bei Wikipedia finden man zum Begriff Untertan folgende Definition: “Als Untertan oder Subjekt (lat. subicere “unterwerfen, unterordnen”) wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich frei. Das Verhältnis zwischen dem Untertanen und seiner Obrigkeit war rechtlich geregelt und konnte sich sehr unterschiedlich gestalten: von eher symbolischer Unterordnung über Knechtschaft bis hin zur Leibeigenschaft.” ..mehr lesen..

Foto: ©  La-Liana, http://www.  pixelio.de


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