Das Landesmuseum nimmt Anpassungen vor

22_z2_belvoirpark_3Diese Rampe ist nur für Eltern mit Kinderwagen und zur Anlieferung beim Museumsshop gedacht. Für Menschen im Rollstuhl und Gehbehinderte ist sie zu steil. Foto: Pascal Wiederkehr

Zuerst veröffentlicht in «Züriberg» vom 13. Oktober 2016.

Beim Eingang des neuen Erweiterungsbaus fehlen die Rampen für Rollstühle. Der Denkmalschutz wurde von der Stadt höher gewichtet. Das Landesmuseum prüft jetzt bauliche Massnahmen.

Die Rampen beim neuen Eingang des Landesmuseums-Erweiterungsbaus sind für Menschen im Rollstuhl zu steil. Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt bei öffentlichen Bauten und Anlagen, dass Menschen mit einer Behinderung der Zugang ohne bauliche Hindernisse ermöglicht wird. Behinderte im Rollstuhl gelangen entweder über eine Hebebühne oder über einen Nebeneingang in das Museum, der sich allerdings etwas versteckt beim Restaurant befindet.

Gegenüber der «NZZ» hatte der Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) der Stadt Zürich argumentiert, man habe eine Abwägung zwischen den Anforderungen des Denkmalschutzes und der Behinderten-Gesetzgebung gemacht. Bärbel Zierl, Mediensprecherin beim UGZ, ordnete die Aussage auf Anfrage für den «Züriberg» ein: Die Vertreterin des UGZ habe darauf hingewiesen, dass bei bestehenden Bauten gemäss Behindertengesetzgebung abgewogen werde, welche Massnahmen verhältnismässig seien und auf welche man allenfalls verzichten könne oder müsse. «Der hindernisfreie Zugang konnte über den Nebeneingang direkt beim Haupteingang gewährleistet werden und ermöglicht einen witterungsgeschützten Zugang via Aufzug», sagt Zierl. Die nach Fertigstellung vorhandenen Mängel in der Beschilderung und dem Gebäudeleitsystem seien gerügt worden und Gegenstand der Mängelbehebung.

Im ersten Bauentscheid 2008 lehnte der UGZ eine Erschliessung mittels Hebebühne jedoch noch ab und verlangte eine reine Rampenlösung. «In einer Wiedererwägung legten die Architekten 2009 nochmals diverse bauliche Inhalte zur Stellungnahme vor, unter anderem eine Rampenlösung beim Hauptzugang des Museums», so Zierl. Der Denkmalschutz habe sich jedoch dagegen ausgesprochen. Es habe deswegen eine Begehung aller Beteiligten, inklusive Behindertenkonferenz, UGZ, kantonaler Denkmalpflege und Architekten, vor Ort stattgefunden. «Dabei wurden die Ansprüche aller diskutiert und analysiert», erklärt Zierl. Der Entscheid, den Denkmalschutz und die Architektur stärker zu gewichten, sei nicht vom UGZ, sondern von allen Beteiligten gemeinsam bei der Begehung vor Ort gefällt worden. «Aus denkmalpflegerischen und architektonischen Gründen entschied man sich schliesslich für die Hebebühne als behindertengerechten Zugang», so Zierl.

«Denkmalschutz vorgeschoben»
Da die Fassade des Landesmuseums an dieser Stelle vorher aber geschlossen war, stellt der Eingang mit der Treppe für SP-Gemeinderat Joe Manser ein neues Gestaltungselement dar: «Der Denkmalschutz wird vorgeschoben, weil man gestalterisch keine Variante gefunden hat.» Für Menschen im Rollstuhl und auch für Gehbehinderte seien die Rampen nicht benutzbar, sagt Architekt Manser, der selbst im Rollstuhl sitzt.
Im Idealfall haben Rollstuhlrampen eine maximale Steigung von sechs Prozent. «In der ursprünglichen Baubewilligung war dies auch vorgesehen», so der Geschäftsführer der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen. «Danach hat man wohl aus Gestaltungsgründen darauf verzichtet», glaubt Manser. Er fügt jedoch an, bei beengten Verhältnissen käme eine etwas steilere Rampe infrage. «In solchen Fällen wäre auch eine Steigung von sieben oder acht Prozent besser als nichts.»

Bei repräsentativen Gebäuden wolle man die Bedeutung architektonisch unterstreichen und baue ausladende Treppen, sagt Manser. So auch im Inneren des Landesmuseums. «Sobald man mit dem Rollstuhl im Museum ist, steht man vor einer langen Treppe zu den Ausstellungsräumen.» Es bleibe einem nichts anderes übrig, als einen Aufzug zu suchen. Manser: «Auch für ältere Menschen mit dem Rollator ist das ungünstig.»

Optimierungen notwendig 
Dass die aktuelle Situation nicht optimal ist, weiss auch das Landesmuseum: «Es gab einige wenige Reklamationen. Diese nehmen wir sehr ernst», erklärt Andrej Abplanalp, Leiter Kommunikation des Landesmuseums Zürich. Die Kritikpunkte lasse man in die Optimierungsmassnahmen einfliessen. «Schnell und einfach umsetzbare Massnahmen, wie beispielsweise die Beschriftungen, werden in der nächsten Zeit realisiert», so Abplanalp. Bauliche Massnahmen würden zusammen mit der Bauherrschaft, den Architekten sowie den Interessen- und Nutzervertretern diskutiert und wo möglich umgesetzt. Seit der Eröffnung prüfe und optimiere das Landesmuseum laufend Abläufe und Wege. «Unser Ziel ist es, allen Personen einen befriedigenden Zugang zu unserem Haus zu gewährleisten.» In diesen Prozess hat das Landesmuseum Pro Infirmis als beratenden und begleitenden Partner eingeladen. Abplanalp gibt jedoch zu bedenken, dass die Rampen beim Haupteingang nicht für Rollstühle vorgesehen sind und auch nie als solche konzipiert wurden. «Menschen im Rollstuhl benützen den Hublift beim Haupteingang oder den Personenlift beim Bistro-Eingang», sagt Abplanalp. Die Situation mit den Hebebühnen entspreche der Planung, die zusammen mit den Interessenvertretern, darunter auch der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich, beschlossen worden sei.

Dies bestätigt Bärbel Zierl vom UGZ: «Die beiden steilen Rampen rechts und links neben der Treppenanlage hatten nie den Zweck, das Museum hindernisfrei zu erschliessen.» Sie seien als solche nicht beurteilt worden und würden der Anlieferung des Museumsshops oder dem Zugang mit Kinderwagen dienen.
Susanne Stahel, Mediensprecherin von Pro Infirmis gibt sich zurückhaltend und verweist auf Anfrage auf den Artikel in der «NZZ». Die Berichterstattung sei nach wie vor aktuell. «Sie können ihr alle Informationen entnehmen», so Stahel. Gesetzlich verlangt ist ein «gleichwertiger Zugang» für Behinderte, so Rita Roos, Direktorin von Pro Infirmis, in der «NZZ». Sie sehe in diesem Fall «massive Barrieren».



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