Darauf sollten Mieter bei der Privathaftpflicht achten

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden. Die Versicherungspolice schützt sogar Mieter vor finanziellen Risiken, jedoch nur, wenn bestimmte Leistungsmerkmale mitversichert sind. Speziell handelt es sich hier um den Versicherungsschutz bei Mietsachschäden und Allmählichkeitsschäden. Dass dieser Schutz jedoch nicht in allen Haftpflichtpolicen enthalten ist, zeigt ein Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2014. Vor allem ältere Verträge weisen bezüglich dieser Versicherungsleistungen oft Leistungslücken auf. Prüfen können Versicherungsnehmer ihren aktuellen Vertrag mit dem Versicherungscheck der CosmosDirekt. Angelehnt an die Kriterien der Stiftung Warentest für einen Grundschutz erfahren Versicherungsnehmer durch diesen Service, wie gut sie abgesichert sind.

Mietsachschäden sollten mitversichert sein

Die meisten Deutschen wohnen in gemieteten Räumen. Entstehen hier Schäden an Türen, Fenstern oder Badezimmerarmaturen, kann das teuer werden. Versicherungsnehmer sollten daher darauf achten, dass auch Mietsachschäden im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Denn nur dann übernimmt die Versicherung auch Schäden, die an fest installierten Gegenständen in gemieteten Wohnräumen entstehen. Laut den Grundschutzkriterien der Stiftung Warentest sollten Mietsachschäden durch die Haftpflichtversicherung mit mindestens 300.000 Euro abgesichert sein - sowohl in der eigenen Wohnung als auch in gemieteten Hotelzimmern oder Ferienhäusern. Nicht Mitversicherung sind bei Standardversicherungen in der Regel Glasschäden sowie Schäden an Heizungsanlagen oder der Verlust von Schlüsseln.

Allmählichkeitsschäden - was ist versichert?

Nicht immer sind Schäden sofort sichtbar. Wenn ein Mieter beispielsweise einen Schrank an eine Außenwand stellt und sich hinter dieser im Laufe der Zeit Schimmel bildet, spricht man von einem Allmählichkeitsschaden. Mieter sollten darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung Schäden, die durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub entstehen, mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro abdeckt. Bei den meisten älteren Verträgen hingegen fehlt der Versicherungsschutz gegen Allmählichkeitsschäden, da diese bis zu den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) 2002 noch als Ausschluss von der Versicherungsleistung galten. Speziell Verträge, die vor fünf oder mehr Jahren abgeschlossen wurden, sollten sicherheitshalber auf dieses Leistungsmerkmal hin überprüft werden.


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