COVID-19 | Corona-Maßnahmen in Deutschland: Kontaktbeschränkungen

Bei der gestrigen Pressekonferenz, Sonntag, 22. März 2020 verkündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen 17:30 umfassende Maßnahmen, auf welche sich Bund und Länder gemeinsam geeinigt hatten. In Deutschland verzichtet man noch auf so genannte Ausgangssperren, dagegen setzt man auf umfangreiche Kontaktbeschränkungen. Eine knappe Woche nach Frankreich zieht Deutschland über diverse Kontaktverbote ebenso mit dem Inkrafttreten schärferer Ausgangsbeschränkungen nach. Nachdem die Kanzlerin die neun Leitlinien verkündet und die Fragen der Journalisten beantwortet hatte, begab sich Angela Merkel in häusliche Quarantäne, da sie bei einer prophylaktischen Pneumokokken-Impfung am Freitag von einem auf das Coronavirus positiv  getesteten Arzt behandelt wurde.

Die Leitlinien im Einzelnen: (Quelle: Bundesregierung)

  • Erstens. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen
    Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • Zweitens. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter eins genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch von zwei Metern einzuhalten.
  • Drittens. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Viertens. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.
  • Fünftens. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Sechstens. Gastronomiebetriebe werden geschossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Siebentens. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure,
    Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil man in diesem Bereich eine körperliche Nähe hat, die ja unabdingbar für die Berufsausübung ist, und sie deshalb nicht zu den Leitlinien, die wir uns gegeben haben, passen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.
  • Achtens. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Neuntens. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

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