Club für Britische Hütehunde

In der Zeitschrift Hundewelt erschien in Nummer 09/2010 ein Artikel zum Collie, an dem ich mitgewirkt hatte. Neben den hervorragenden Eigenschaften dieser Hunde werden aber auch die Schattenseiten seiner heutigen Zucht ansprochen. Insbesondere die Zucht mit dem MDR1-Gendefekt war kritisch angesprochen worden. Der Club für Britische Hütehunde e.V. (CfbrH) hatte daraufhin in einem wilden Pamphlet jede Kritik abgebügelt und mich als vermeintlichen Autor des Artikels persönlich angegriffen. In der darauf folgenden Nummer der Hundewelt untermauerten Prof.Dr.Joachim Geyer von der Uni Gießen und ich die Kritik an der Zuchtpraxis des CfbrH. Es wurde die Sprachregelung des CfbrH entlarvt, der den MDR1-Gendefekt als eine "Genvariante" verniedlicht und die korrekte Kennzeichnung als Erbkrankheit ablehnt. Außerdem erschien in der Hundewelt und auch hier im Blog ein Artikel von Stephanie Noelle, die zeigt, dass man gesunde Collies ohne Gendefekte züchten kann.
Parallel hatte ich den CfbrH in einem freundlichen Brief aufgefordert, die persönlichen Angriffe auf meine Person zu unterlassen und aus dem Netz zu nehmen. Darauf reagierte dieser nicht. Erst nachdem ich rechtliche Schritte eingeleitet hatte, hat der CfbrH sämtliche Statements vom Netz genommen und schließlich seinen Wunsch nach einer Deeskalation geäußert. Soweit so gut. Baff erstaunt war ich dann, als ich in der Nummer 01/2011 des CfbrH-Vereinsblatts lesen musste, dass die Hundewelt und ich angeblich "kläglich gescheitert" seien, sowie weitere unwahre Darstellungen. Es ist kaum der Stil eines britischen Gentleman, den Anwalt von "Deeskalation" sprechen zu lassen, um dann ein paar Wochen später in der Öffentlichkeit nachzutreten.
Tatsache ist:
  • Zuerst persönlich und, weil keine Reaktion von Seiten des CfbrH, dann anwaltlich habe ich den CfbrH aufgefordert, sämtliche Darstellungen in seinem Offenen Brief aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen, die unwahre und ehrenrührige Behauptungen enthalten. Dieser Aufforderung ist derCfbrH vollumfänglich nachgekommen. Damit war mein Ziel in dieser Sache voll erreicht. Von einem Scheitern kann keine Rede sein.
  • Ich musste darüber hinaus keine einzige Kritik an der Zuchtpraxis des CfbrH zurücknehmen oder auch nur relativieren.
  • Auf eine vom CfbrH zwischenzeitlich angedrohte Unterlassungsklage bin ich NICHT eingegangen, auf diese wurde dann aber im Sinne der o.a. Deesklation vom CfbrH ausdrücklich verzichtet (22.12.2010). Damit war eigentlich für mich die Sache abgeschlossen.
  • Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Sprecher des CfbrH, Hornig, lediglich unter Hinweis einer "nicht mit der erforderlichen Sicherheit" nachweisbaren strafbaren Handlung eingestellt.
Wenn der CfbrH an die Zucht der Hunde mit der gleichen Ehrlichkeit herangeht, wie er es hier tut, so schwahnt mit nichts Gutes im Sinne der Hunde.

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