Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtens

gezDie Politik verbiegt die Wirklichkeit in unerträglicher Weise, und die höheren Gerichte segnen Unrecht häufig als Recht ab.

Das wirft schon Bayernkönig Horst der Volle Seehofer (Kurzform: Vollhorst – möge er bald ins Wasser gehen wie sein berühmter Vorgänger) der Merkel-Regierung vor. Der einzige Punkt seiner Tiraden gegen Flüchtlinge, in dem der senile Menschenverächter und Vollhorst wohl Recht hat.

Unrecht: Die Enteignung durch Mario Draghis EZB

Auch EZB-Chef Mario Draghi enteignet gerade gesetzeswidrig alle Europäer inklusive der Deutschen, die noch Geld besitzen – seit den Negativzinsen, die zu ersten Gebührenerhöhungen und Zinszahlungen auf Guthaben! führen, haben Tresore fürs traute Heim Hochkonjunktur (inzwischen auch bei Banken).

Unrecht: Die Abschaffung des Bargeldes

Und um zu verhindern, daß die Kohle nicht etwa gebühren- und zinsfrei zu Hause gelagert wird, wollen die pseudo-cleveren Neoliberalen in CDU/CSU und SPD auch noch das Bargeld abschaffen.

Mit dem 500€-Schein soll es beginnen, der angeblich fast nur von Terroristen benutzt wird. Das ist eigentlich eine leicht überprüfbare dreiste Lüge, die nur den Zweck heiligen soll.

Als Nebeneffekt können die staatlichen Spitzel in Politik und Verwaltung jede finanzielle Transaktion der Bürger, sei es eine Parteispende an die AfD oder ein ausgiebiger Puffbesuch, jederzeit problemlos nachvollziehen. Der Ehegatte übrigens auch…

Unrecht: Bundesverwaltungsgericht legalisiert Rundfunkbeitrag

Jetzt ist ein Urteil in einem weiteren Fall von Unrechtsstaatlichkeit gesprochen worden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat soeben den „Rundfunkbeitrag“ für rechtens befunden, der in realiter eine verkappte Steuer für jedermann ist – auch für Menschen, die keine staatlichen Rundfunk- oder Fernsehsender konsumieren und auch keine Empfangsgeräte dafür vorhalten.

Letztes verbliebenes Rechtsmittel in Deutschland ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das macht enorme Kosten, so daß man sich fragen muß, ob die privaten Kläger das überhaupt finanziell durchhalten. Wenn Merkel einen Prozeß verliert, zahlt sie das anders als die Kläger ja aus der Staatskasse, und nicht aus ihrer Privatschatulle.


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