Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen für Asylsuchende müssen denen von ALGII entsprechen, denn: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.” Hier die Presseerklärung zum Urteil von ProAsyl. Allerdings: Warum fällt dieses Urteil erst jetzt?!


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