Das Bundesverfassungsgericht hat endlich einmal im Sinn der Menschen entschieden. Das ist leider nicht selbstverständlich, denn im Allgemeinen stimmen die höchsten Richter im Sinn der etablierten Politik. Genau diese etablierte Politik hat 2015 entschieden, dass Sterbehilfe in Deutschland unter Strafe zu stellen ist.
Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. „Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf 217 mache das aber fast unmöglich.
Nun sind die Politiker erneut gefordert irgendwelche Regeln zu erfinden, die sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgericht einbeziehen, als auch die Wünsche der „Gesundheitsindustrie“ (ein toter Mensch bringt keine Gewinne), sowie die wirren Vorstellungen jeglicher religiösen Arten. Ich bin davon überzeugt, dass die Wünsche der todkranken, sich quälenden Menschen von den Politikern immer noch am wenigsten die Berücksichtigung finden. In der üblichen politischen Art werden zusätzliche Hürden aufgebaut, die im Endeffekt wieder lange Qualen der Betroffenen bedeuten. Das Politiker im Sinn der Menschen entscheiden, wäre ein ganz neues Phänomen und widerspricht jeglicher Vorstellungskraft.
Bereits 2015 ließen die Führungspolitiker ihre parteigetreuen Abgeordneten über ein neues Sterbehilfegesetz frei abstimmen und hoben den üblichen Fraktionszwang auf. In diesem Fall durften dann ca. 500 Personen (2015 war der Bundestag noch etwas weniger mit nutzlosen Diätenschluckern aufgeblasen) nach ihrer persönlichen Meinung über das Gesetz abstimmen, anstatt den sonst üblichen ca. 10 Führungspolitikern. Es waren ca. 500 Personen die eine Entscheidung über das Selbstbestimmungsrecht von über 80 Millionen Menschen trafen, denn es betrifft jeden, alle müssen sterben. Aber fast alle möchten möglichst schmerzfrei sterben, vor allem ohne lange Qualen. Es war also davon auszugehen, dass die Mehrheit der ausgesuchten „Abstimmer“ aus falsch verstandenen ethischen oder religiösen Gründen und zur Erfüllungshilfe der Gewinnsteigerung der Pharmakonzerne sich für ein Sterbehilfeverbot einsetzten, denn Tote bringen bekanntlich kein Geld mehr in die Kassen. Hierbei wurde auch nicht bedacht, dass viele todkranke Menschen einsam sind und ihre einzige Hilfe zur Erlösung die kommerzielle Sterbehilfe ist, die jetzt unter Strafe steht. Todkranke Menschen sind zu schwach um sich selbst Sterbehilfe zu geben, haben auch oft keine Angehörigen oder Ärzte die es unter gewissen Umständen von der Politik erlaubt bekamen. Solange ein Mensch sich noch selbst helfen kann will er nicht sterben, erst wenn eine ständige Hilfe zum weiteren Leben notwendig wird. Denn die „Hilfe“ von Anderen ist oftmals genau so eine Qual wie das Aushalten der Schmerzen. Die Möglichkeit Sterbehilfe im Ausland (z.B. in der Schweiz wo passive Sterbehilfe erlaubt ist) zu bekommen, bleibt lediglich betuchten Menschen, zu denen fast alle Politiker gehören, vorbehalten. Ebenfalls ist ein todkranker Mensch kaum noch dazu in der Lage das Ausland selbständig zu erreichen, um dort die erwünschte Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses obliegt ebenfalls nur den Reichen, denn die können jede Hilfe, egal wie teuer, bezahlen und in Anspruch nehmen. Politisch gewollte Zweiklassengesellschaft, sogar zum sterben.
So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt richtig erkannt, dass Sterbehilfe ein Selbstbestimmungsrecht für jedem ist. Es braucht keiner in Anspruch nehmen, wer sich gerne lange quält kann sich bis zum Ende quälen. Wer erlöst werden möchte, der soll auch die Gelegenheit dazu bekommen. Es kann nicht angehen, dass ein paar diätengemästete Politparasiten über ein natürliches Selbstbestimmungsrecht von einem ganzen Volk entscheiden. Heute braucht sich keiner mehr lange zu quälen, es gibt genug Möglichkeiten des schmerzfreien Todes, nur vom Volk hochbezahlte Politschauspieler wollen das nicht einsehen. Es bleibt eine Qual, mit diesen Politikern leben zu müssen.
Bundesverfassungsgericht kippt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgestellt und deshalb das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte die im Strafrechtsparagraph 217 festgeschriebene Regelung für nichtig.