Bußgeld ist Individualsache

Buß- und Verwarnungsgelder, die gegen den Fahrer eines Fahrzeuges verhängt werden, betreffen diesen persönlich und unmittelbar. Erstattet der Arbeitgeber “Knöllchen” oder auch “Punktekarten”, handelt es sich hierbei um Arbeitslohn, der voll steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Das Finanzgericht Köln hat zwar zu Bußgeldern gegen Lkw-Fahrer wegen Überschreitung bzw. Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten entschieden, doch kann dieses Urteil auch auf andere Verwarnungen übertragen werden (FG Köln, Az.: 3 K 955/10).


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Algarve News vom 27. April bis 03. Mai 2026