Seit gestern dem 01.07.15 ist in Baden-Württemberg nun auch ein Gesetz zur Bildungszeit in Kraft getreten. Nun müssen Arbeitgeber in Baden-Württemberg Ihren Angestellten bis zu 5 Tagen pro Jahr einen Bildungsurlaub gewähren. In dieser Urlaubszeit muss das Gehalt der Angestellten vom Arbeitgeber weitergezahlt werden und hat nichts mit dem gesetzlich geregelten Erholungsurlaub zu tun. Ein Arbeitnehmer hat nun quasi mindestens 29 Tage Recht auf Urlaub.
Wer hat ein Recht auf Bildungsurlaub?
Jeder Angestellte hat ein Recht auf Bildungsurlaub. Er muss bloß seinen Arbeitsplatz in einem Bundesland haben das ein Gesetz verabschiedet hat das Bildungsurlaub regelt. Nachdem nun Baden-Württemberg nachgezogen hat, gibt es nur noch in Bayern, Sachsen und Thüringen keinen Bildungsurlaub, wobei Thüringen schon an einem Gesetzesentwurf arbeitet.
Nicht nur Vollzeitangestellte haben ein Recht auf Bildungsurlaub, auch Teilzeitkräfte haben es. Jedoch nicht komplette 5 Tage, sondern anteilig. Arbeitet ein Angestellter 3 Tage in der Woche, stehen ihm auch 3 Tage Bildungsurlaub zu.
Zusätzlich muss das Arbeitsverhältnis 1 volles Jahr bestehen.
Wann kann Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt werden?
Eigentlich nur in zwei Fällen:
- wenn der Bildungsurlaub mit einer Frist von weniger als 8 Wochen beantragt wird, und
- wenn betriebliche Erfordernisse es nicht zulassen.
In den zweiten Fall zählt auch folgendes hinein:
- wenn am 01. Januar des Jahres weniger als 10 Angestellte im Betrieb waren, und
- wenn 10 % der Angestellten schon genehmigten Bildungsurlaub für dieses Jahr genommen haben.
Diese Punkte gelten für Baden-Württemberg und können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Was ist wichtig zu wissen für Arbeitgeber?
Folgende Punkte muss man als Arbeitgeber beachten. Muss ein Antrag abgelehnt werden, muss dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme in schriftlicher Form erfolgen, mit Angabe von Gründen.
Tritt ein unvorhergesehener Fall auf durch den ein schon genehmigter Bildungsurlaub abgesagt werden muss, kann das eder Arbeitgeber tun, jedoch muss er alle damit verbunden Stornierungskosten usw. tragen.