Abschreibung kurz und knapp erklärt

Abschreibung ist Teil der Buchhaltung und für viele eine der Hürden die Buchhaltung nicht selbst zu erledigen. Jedoch ist die Abschreibung nicht schwer, wenn man weiss was es zu beachten gibt. In diesem Artikel möchte ich einen kurzen Überblick über die Materie geben. Im nächsten Artikel geht es dann darum wie man sich mit Excel ein Anlageverzeichnis selbst erstellt, um die Abschreibung in der Praxis durchführen zu können.

Wie funktioniert die Abschreibung?

Kauft man als Unternehmer eine Maschine, Gerät oder Ausstattungsgegenstand, kann man zum Zeitpunkt des Kaufes nur die bezahlte Umsatzsteuer geltend machen. Der Nettopreis wird über eine bestimmte Laufzeit „abgeschrieben". Abgeschrieben bedeutet, dass man anstatt 5.000 € für eine Maschine sofort in seiner Buchhaltung zu den Ausgaben zu buchen, das über einen bestimmten Zeitraum Schrittweise tun muss.

Warum ist das so? Weil man zwar 5.000 € Geldwert „verloren", aber auf der anderen Seite 5.000 € an Anlagenwert gewonnen hat. Am Vermögen hat sich also beim Kauf der Maschine nichts verändert. Wie lange die Maschine nun aber abgeschrieben wird ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Laufzeit richtet sich nach der durchschnittlichen Leben- bzw. Nutzungsdauer. Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren, werden also jedes Jahr 1.000 € abgeschrieben. Kauft man die Maschine nicht im Januar sondern z.B. im Oktober, schreibt man im ersten Jahr nur 250 € und im fünften Jahr 750 € ab. Man rechnet es quasi auf den Monate hoch.

Wie lange die Nutzungsdauer für ein Anlagegut nun ist, kann man in sogenannten AfA-Tabellen vom Bundesfinanzministerium nachlesen (AfA steht für Absetzung für Abnutzung) nachlesen. Noch kurz am Rande: Abschreiben kann man sich nicht aussuchen, man muss es machen!

Anlagegüter bis 1.000 € bilden jedoch eine Ausnahme. Sie unterliegen besonderen Abschreibungsregeln, mit kleinem Spielraum.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 410 €

Anlagengüter bis 410 € heißen geringwertige Wirtschaftsgüter und können sofort abgeschrieben werden. Jedoch gibt es hier eine kleine Unterscheidung mit dieser man einen kleinen Spielraum besitzt:

  • GWG bis 150 € müssen sofort abgeschrieben werden.
  • GWG von 150 € bis 410 € können sofort abgeschrieben werden.

Diese Sofortabschreibung funktioniert jedoch nur, wenn das Gerät alleine genutzt werden kann. Ein Drucker der auch ohne Computer zum Faxen und Kopieren benutzt werden kann, kann sofort abgeschrieben werden. Ein reiner Drucker, der nur in Kombination mit einem Computer funktioniert, muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Wirtschaftsgüter von 150 € bis 1000 €

Diese Wirtschaftsgüter die in einem Jahr angeschafft wurden können in einem Sammelposten zusammengefasst werden. Dieser Sammelposten wird dann über die nächsten 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben. Jedoch muss hier beachtet werden, dass wenn man einen Sammelposten bildet, alle Wirtschaftsgüter (außer bis 150 €) in diesem Sammelposten sein müssen.

Verkauf oder Schaden

Verkauft man ein Wirtschaftsgut oder geht es kaputt, wird es sofort einer Abschreibung in voller Höhe des verbleibenden Wertes unterzogen. Im Falle des Verkaufens bitte nicht vergessen die Umsatzsteuer auf der Haben-Seite zu verbuchen.

Was passiert nach der Laufzeit?

Ist die Abschreibungs-Laufzeit für ein Wirtschaftsgut z.B. nach 5 Jahren abgelaufen, die Maschine funktioniert aber auf Grund gründlicher Wartung noch einwandfrei, wird die Maschine im Anlageverzeichnis weiterhin mit einem „Erinnerungswert" im Höhe von 1 € weiterhin geführt.

Im nächsten Artikel werde ich erklären wie man sich ein Anlageverzeichnis mit Excel anlegt und wie man es führt.

Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung, sie spiegelt nur unsere persönlichen Erfahrungen wieder. Vor allem haben wir auf gesetzliche Änderungen keinen Einfluss, obwohl wir uns große Mühe geben unsere Texte immer aktuell zu halten.


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