BGH urteilt für Eyeos Adblocker Adblock Plus

BGH urteilt für Eyeos Adblocker Adblock PlusGestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil zu Werbeblockern gesprochen und geurteilt, dass die Firma Eyeo aus Köln mit ihrem Werbeblocker Adblock Plus gegen keine Gesetze verstößt.

Adblock Plus ist nicht rechtswidrig

Nach dem Urteil sieht der BGH in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus weder unlauteren Wettbewerb noch eine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. „Der Einsatz des Programms liegt in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer“, war nach der Pressemitteilung des Gerichts die Begründung für die gestrige Entscheidung mit dem Aktenzeichen I ZR 154/16.

Auch Whitelisting ist kein unlauterer Wettbewerb

Auch das „Whitelisting“, wie das Freischalten sogenannter „akzetabler Werbung“ gegen Bezahlung, wofür Eyeo bei größeren Anbietern eine Beteiligung von 30 Prozent vom zusätzlich erzielten Umsatz verlangt, heißt, sieht der BGH nicht als eine aggressive geschäftliche Handlung, die nach Paragraf 4a des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar wäre.

Springer-Verlag spricht von Verfassungsbeschwerde

Umgehend nach der Urteilsverkündung hat der Springer-Verlag angekündigt, dagegen Verfassungsbeschwerde einzureichen, denn selbst dies höchstrichterliche Urteil will Springer nach jahrelangen Prozessen immer noch nicht akzeptieren…


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