BGE – die Kurzform – BGE/ xBGE (Teil 3)

BGE / xGE nach -dlp- (Kurzform  Entwurf v. 2010-08-20) Der Sinn des BGE/xGE ist nicht in erster Linie individualistisch, es geht nicht darum, dass du oder ich am Morgen nicht zu fester Zeit aufstehen müssen, sondern der Sinn ist  volkswirtschaftlicher Art.
Mehr Menschen sollen durch mehr Sicherheit ihre Zukunft besser planen können und ihr Potenzial besser ausschöpfen können. BGE/xGE ist nicht “das Leben”, sondern nur eine der Plattformen auf denen sich ein reiches, buntes Leben entfalten können sollte. Durch das BGE/xGE, soll das Einkommen besser verteilt werden und die Arbeit soll besser gemacht werden können.
Außerdem soll durch mehr Einkommens-Sicherheit,  mehr Lebensfreude und Lebensqualität erreicht werden, die uns Mut machen soziale Bindungen einzugehen, Familie zu gründen  und Unternehmungen zu betreiben, die unsere Gesellschaft bereichern. Jeder der eine bestimmte Zeit hier lebt und an der Gesellschaft aktiv teilnimmt,  soll in den Genuss eines Grundeinkommens kommen können. Notwendigkeit und Art der gesellschaftlichen/sozialen  Verpflichtung (SV), sollte von unten nach oben, also von Gemeinden, Städten, Landkreisen usw. geregelt werden. Soziale Teilnahme an dem System,  dass ein BGE/xGE sichert, ist neben Präsenz im Land  und zeitlichen Bedingungen (Verweildauer)  eine  Anspruchsvoraussetzung.
Es ist zu unterscheiden zwischen sozialer Teilname (ST  - aktive Engagement z.B.  in einem gemeinnützigen Verein/Einrichtung)  und  sozialem  Dienst (SD  - von der Gemeinde/Verw.Einheit ausgeschriebenem Dienst (z.B. über die Arbeitsämter). Beide zusammen machen die  ”Soziale Verpflichtung”  (SV)  aus. ST sollte einen monatlichen Zeitaufwand von mindestens zwei Stunden entsprechen, SD maximal 20 Stunden in der Woche. SD kann ST erstetzen. ST ist Pflicht, SD ist als “Notmassnahme” der Institutionen gedacht. Krankheit und Alter können von ST und SD entbinden. Das Ideal des BGE/xGE ist es mit einem minimalen ST und ohne SD auszukommen. Das xGrundeinkommen besteht aus Geld, also Einkommen, zur freien Verfügung, kann aber auch Sachleistungen oder Dienste beinhalten. Die Höhe des xGE ist gekoppelt an wirtschaftliche Kennzahlen, es ist flexibel an die wirtschaftliche Situation angebunden. Das BGE/xGE soll mindestens ein bescheidenes Leben, inclusive der sozialen Teilhabe, Kultur und Sport, Mobilität und Information/Vernetzung ermöglichen. Tut es das nicht, verdient es seinen Namen nicht, ist als Modell gescheitert und muss durch andere ersetzt werden. Nachtrag – ErläuterungZwei Punkte dieser xGE-Variante scheinen das  ”bedingungslose” ins Gegenteil  zu kehren.Der  -Soziale-Dienst-  und die  -variable-  Anpassung der Einkommenshöhe.Das eine klingt fast nach Arbeitsdienst, das andere scheint die “Sicherheit” des Einkommens zu gefährden.Beides sind Klauseln die ich für notwendig halte, um überhaupt ein BGE/xGE einführen zu können.Ein ernst gemeintes BGE/xGE  ist ein grundlegender  Einschnitt in unsere Gesellschaft-  und Wirtschaftsordnung.  Die gesamtwirtschaftlichen Folgen sind schwer abzuschätzen und es wird Versuche geben das System zu missbrauchen bzw. es zu hintertreiben.Beide Klauseln sollen also das System “ermöglichen” und es  auch leichter machen es zu “retten”,  falls die Notwendigkeit besteht.

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