Bewusste Benachteiligung oder nicht doch ein Fehler?

Behauptet ein Arbeitnehmer oder Bewerber, aufgrund von Rassezugehörigkeit oder ethnischer Herkunft benachteiligt worden zu sein, genügt Juristen der bloße einseitige Darstellung des entsprechenden Ereignisses, um rechtliche Schritte einleiten zu können. Vor Gericht wird dann das als Tatsache gewertet, was aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung und, wie es Juristen formulieren, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Darstellung stimmig sein könnte. Damit hat die Benachteiligung sozusagen de jure stattgefunden. Zur Wehr setzen kann sich die Gegenseite lediglich damit, dass sie Beweise vorlegt, die das Gegenteil belegen. Doch dabei gilt auch das Prinzip, dass Fehler passieren dürfen. Wird etwa, wie in einem vom Arbeitsgericht Düsseldorf verhandelten Fall, eine Anrede in einem Ablehnungschreiben verwechselt, kann nicht von Benachteiligung ausgegangen werden, sondern von menschlichem Versagen (Az.: 14 Ca 908/11).


wallpaper-1019588
The 100 Girlfriends: Trailer zur zweiten Staffel veröffentlicht
wallpaper-1019588
You and I Are Polar Opposites: Manga-Reihe erhält eine Anime-Adaption
wallpaper-1019588
Algarve News vom 18. bis 24. November 2024
wallpaper-1019588
Welche Dienste gibt es im Fediverse?