Haft ist Kündigungsgrund

Muss ein Arbeitnehmer eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßen,  ist das grundsätzlich als Grund für eine ordentliche Kündigung geeignet. Ein Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz frei zu halten; es fehlt hier an der Zumutbarkeit, die wiederum bei der Elternzeit gegeben ist. Eine Ungleichbehandlung – darauf gilt es hinzuweisen – ist jedoch nicht gegeben. Ob die zugrunde liegende Straftat einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat, spiele bei der Beurteilung des Sachverhalts keine Rolle, erklärten die Richter des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 2 AZR 790/09).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Wasserschildkröten Futter im Sommer: So vermeidest Du Fehler
wallpaper-1019588
[Comic] Spectators
wallpaper-1019588
An der Algarve gibt es 300 Luxusimmobilien
wallpaper-1019588
Weitwinkel vs. Tele: Die ewige Frage der Perspektive – Dein Guide für die richtige Objektivwahl