Betriebshilfe

Viele Unternehmer und Unternehmerinnen kennen keinen Krankenstand. Es ist fast egal, wie es um unseren gesundheitlichen Zustand bestellt ist, der Betrieb muss weiterlaufen -oft bis zum Umfallen.

Manchmal bleibt allerdings kein anderer Weg. Eine Operation steht unausweichlich an oder ein Unfall mit Spitalsaufenthalt samt längerem Ausfall ist passiert. Ein schönerer Grund für unsere Unternehmerinnen ist der herannahende Geburtstermin eines Kindes mit angeschlossenem Mutterschutz.

Bei uns allen stellt sich zuerst die Frage: “Was geschieht mit meinem Unternehmen?“ Wer kümmert sich um den Betrieb? Die Wirtschaftskammer hat dazu vor einigen Jahren den „Verein Betriebshilfe für die Wiener Wirtschaft“ gegründet.

Vor allem für Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer sind Mutterschaft, Krankheit oder Unfall eine enorme Herausforderung. Wenn niemand anderer da bzw. leistbar ist, der den Betrieb in der Zwischenzeit weiterführt, kann dies sogar existenzbedrohend sein.

Durch die Betriebshilfe wird für diese Fälle eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung gestellt. Dieser Einsatz, während des Mutterschutzes (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt), ist für den Betrieb kostenlos.

Voraussetzung ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung und die Pflichtversicherung bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft. Das maximale Jahreseinkommen darf € 19.902,96 (Wert 2016) nicht übersteigen. Bei einem höheren Einkommen wird anteilig ein Selbstbehalt pro Tag berechnet. Die Betriebshilfe wird bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen (Krankenstand, Spitalsaufenthalt, Anschlussheilverfahren, Unfall) für maximal 70 Arbeitstage gewährt.

Wie komme ich zu einer Betriebshilfe?

   •   Antrag auf Bereitstellung einer Betriebshilfe

   •   Richtlinien – Betriebshilfe bei Krankheit oder Unfall

   •   Kopie der fachärztlichen Befunde, Arztbrief mit Diagnose und Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Den Antrag bitte per Fax an +43 1 514 50 – 1753 oder per Mail an [email protected] senden.

Neu ist auch die Ausweitung der Betriebshilfe bei Pflege eines behinderten Kindes!

Diese freiwillige Leistung zur Unterstützung in einer extrem belastenden Situation kann einmalig ohne Einkommensnachweis bis zu 90 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Nähere Auskunft gibt es direkt bei der Betriebshilfe unter 01 51450 – 1340

Abgesehen vom Mutterschutz hoffe ich, dass ihr die Betriebshilfe nie benötigen werdet.

Euer

Peter Dobcak

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