Betriebsbuße – was ist das?

Was eine Abmahnung ist, dass ist den meisten Arbeitnehmers bekannt. Die Betriebsbuße kennen viele Arbeitnehmer aber nicht. Man findet diese häufig in größeren Betrieben.

Was ist eine Betriebsbuße?

Eine Betriebsbuße ist eine kollektivrechtliche Maßnahme, mit der der Arbeitgeber einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen die betriebliche Ordnung sanktioniert.

Welche Rechtsgrundlage hat die Betriebsbuße?

Die Rechtsgrundlagen für die Betriebsbuße sind die §§ 87 Abs. 1 Nr. i BetrVG bzw.  75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Arbeitgeber eine Betriebsbuße verhängen kann?

Für die Betriebsbuße müssen in der Regel folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Bestehen einer Bußordnung im Betrieb (durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung begründet)
  • Vorliegen eines gemeinschaftswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsbuße und Abmahnung?

Die Betriebsbuße hat einen Sanktionscharakter; die Abmahnung nicht. Weiter verbraucht die Betriebsbuße auch nicht den Grund für eine Abmahnung. Der Arbeitgeber kann also bei bereits ausgesprochener Betriebsbuße bei Wiederholung eines gleichartigen Verstoßes eine außerordentliche Kündigung aussprechen (wenn dessen Voraussetzungen vorliegen).

Abgrenzung Betriebsbuße von der Abmahnung

Die Abgrenzung zwischen Betriebsbuße und Abmahnung kann manchmal schwierig sein; es kommt hier nicht allein auf die Bezeichnung des Arbeitgebers an, sondern vielmehr auf den Inhalt der Erklärung. Wichtig ist aber, dass die Betriebsbuße nur bei gemeinschaftswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht kommt. Auch fehlt der Betriebsbuße in der Regel die Warnfunktion, die ja für die Abmahnung typisch ist. Eine Umdeutung einer Betriebsbuße in eine Abmahnung kann von daher nicht vorgenommen werden.

Zusammenfassung der Abgrenzung: Betriebsbuße von Abmahnung

Betriebsbuße

  • allein bei gemeinschaftswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers
  • keine Warnfunktion
  • keine Vorbereitung einer Kündigung
  • Sanktion
  • Umdeutung in Abmahnung nicht möglich

Abmahnung

  • in der Regel bei vertragswidrigen (Individual-) Verhalten des Arbeitnehmers
  • Warnfunktion
  • bereitet in der Regel eine verhaltensbedingte Kündigung vor

Anwalt A. Martin

 



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