Betriebsanlagengenehmigung für Gastronomen leicht gemacht

Gerade in der Gastronomie gibt es zahlreiche Auflagen in Bezug auf die jeweilige Betriebsanlage, vor allem in den Bereichen Lärm, Geruch und Luft. Doch was genau zählt zu einer Betriebsanlage, welche Genehmigungsvoraussetzungen gibt es und welche Unterlagen muss man dafür einreichen?
Sei es die Errichtung, Inbetriebnahme oder Änderung einer Betriebsanlage gemeinsam finden wir die passende Lösung  für Ihre Bedürfnisse und Ihren Betrieb!

Oft stellt die Behörde bei der Betriebsbegehung vor Ort einen Mangel bezüglich der Betriebsanlage fest. Denn die Änderung von Sitzplätzen oder der Ausbau von Geräten und Maschinen bedarf meist schon einer Genehmigung, die sehr oft vergessen wird. Durch die Inbetriebnahme ohne Genehmigungen kommt es schnell zu Strafen und einen langwierigen, komplizierten Prozess. Durch die Hilfe und den Support von Culinarius wird ein glatter Ablauf, bei den meist zeitaufwändigen Behördengängen, garantiert.

Zu Betriebsanlagen zählen sämtliche Gebäude, betriebliche Einrichtungen, Anlagen und Räume, die eine betriebliche Einheit darstellen und einer regelmäßigen Gewerbeausübung dienen.
Bei Inbetriebnahme eines neuen Lokals gibt es häufig zahlreiche Betroffene, die unter Umständen in der gleichen Anlage wohnen. Dabei kann es zu einer potentiellen Beeinträchtigung der Nachbarn kommen, zum Beispiel durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub oder Erschütterungen. Dabei muss man auf eine angemessene und sichere Umsetzung der Konzepte und Pläne setzen, die der Behörde und den Nachbarn eine konsensorientierte Lösung versichern.

Die Einreichung der Unterlagen bedarf ebenfalls einer ordentlichen und strukturierten Vorgehensweise, um Fristen einzuhalten, den Prozess nicht unnötig zu verlängern und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

Es gibt zahlreiche Voraussetzungen für eine Betriebsanlage und auch der Behördengang kann zudem ein großer Aufwand sein. Mit einem verlässlichen Partner, der einen tatkräftig in rechtlichen Angelegenheiten unterstützt, fällt es leichter sich zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Culinarius informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf Betriebsanlagengenehmigungen. Nutzen Sie unsere jahrelange Expertise und unsere Erfahrung im Umgang mit Behörden, gemeinsam werden wir Ihre Ziele erreichen. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin unter [email protected].

Rückfragehinweis:
Culinarius Beteiligungs und Management GmbH
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 51 22 55 7
Web: http://www.culinarius.at


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