Behörden überprüfen Googles Emaildienst GMail

Screenshot_2015-12-08-18-27-05Deutschlands Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will Googles Email-Dienst GMail jetzt einer Prüfung unterziehen.

Dabei bezieht sie sich auf ein Urteil vom 11. November 2015 (Az. 21 K 450/15), in dem das Verwaltungsgericht Köln feststellte, dass der US-Konzern seinen Mail-Dienst als Telekommunikationsdienst anmelden muss.

Damit würde auch Googles Emaildienst im Rahmen der bestehenden aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten kontrolliert.

Voßhoff hatte mehrmals insbesondere das Scannen der Emails von GMail-Nutzern als „nicht unerheblichen Grundrechtseingriff“ kritisiert. Diese Scans macht Google nach eigenen Angaben nicht nur um personalisierte Anzeigen schalten zu können, sondern auch, um dadurch illegale Inhalte zu finden.


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