Die von der Wahlkommission eingereichte Klage gegen die regierende Demokratische Partei wurde vom Verfassungsgericht in Bangkok mit 4:2 Stimmen abgelehnt.
Für Premierminister Abhisit und die Regierung stand viel auf dem Spiel, denn wenn es zu einem Prozess gekommen wäre, hätte ein Schuldspruch nicht nur das Ende für die Regierung, sondern auch die Auflösung der Demokratischen Partei bedeutet. Zusätzlich wären alle führenden Parteimitglieder — incl. Premierminister Abhisit Vejjajiva — mit einem Verbot für politische Aktivitäten jeglicher Art für die nächsten fünf Jahre belegt worden.
Freude und Erleichterung in den Gesichtern von Premierminister Abhist (links) und Finanzminister Korn (rechts)
Die Anschuldigungen der Wahlkommission waren ernst: angeblich soll die Partei 29 Mio. Baht, die sie zur Parteienfinanzierung erhalten hatte, mißbräuchlich genutzt haben. So sollen z.B. 23 Millionen Baht für Wahlwerbung ausgegeben worden sein, obwohl in diesem Bereich eine gesetzliche Beschränkung von max. 19 Millionen Baht besteht. Außerdem sollen die Demokraten angeblich rechtswidrige Parteispenden in Höhe von 258 Millionen Baht erhalten haben.
Wie auch immer: das thailändische Verfassungsgericht lehnte die von der Wahlkommission angestrebte Klage gegen die Demokraten aus verfahrenstechnischen Gründen mit 4:2 Stimmen ab ... soll heißen, die Klage sei nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht worden.
Die oppositionelle Puea Thai Partei gab sich wenig überrascht. Ein Sprecher sagte, dass das Urteil zu erwarten gewesen sei. Wie jedoch die roten Aktivisten der "UDD" auf das Urteil reagieren werden, ist noch nicht absehbar.
(Quelle und Bildquelle: MCOT.net)
Für Premierminister Abhisit und die Regierung stand viel auf dem Spiel, denn wenn es zu einem Prozess gekommen wäre, hätte ein Schuldspruch nicht nur das Ende für die Regierung, sondern auch die Auflösung der Demokratischen Partei bedeutet. Zusätzlich wären alle führenden Parteimitglieder — incl. Premierminister Abhisit Vejjajiva — mit einem Verbot für politische Aktivitäten jeglicher Art für die nächsten fünf Jahre belegt worden.
Freude und Erleichterung in den Gesichtern von Premierminister Abhist (links) und Finanzminister Korn (rechts)
Die Anschuldigungen der Wahlkommission waren ernst: angeblich soll die Partei 29 Mio. Baht, die sie zur Parteienfinanzierung erhalten hatte, mißbräuchlich genutzt haben. So sollen z.B. 23 Millionen Baht für Wahlwerbung ausgegeben worden sein, obwohl in diesem Bereich eine gesetzliche Beschränkung von max. 19 Millionen Baht besteht. Außerdem sollen die Demokraten angeblich rechtswidrige Parteispenden in Höhe von 258 Millionen Baht erhalten haben.
Wie auch immer: das thailändische Verfassungsgericht lehnte die von der Wahlkommission angestrebte Klage gegen die Demokraten aus verfahrenstechnischen Gründen mit 4:2 Stimmen ab ... soll heißen, die Klage sei nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht worden.
Die oppositionelle Puea Thai Partei gab sich wenig überrascht. Ein Sprecher sagte, dass das Urteil zu erwarten gewesen sei. Wie jedoch die roten Aktivisten der "UDD" auf das Urteil reagieren werden, ist noch nicht absehbar.
(Quelle und Bildquelle: MCOT.net)