Bananensoftware für alle Rechtsanwälte: beA

Bananensoftware für alle Rechtsanwälte: beAZum Wochenanfang ging das sogenannte „besondere Anwaltspostfach“ (beA) in Betrieb, und umgehend sind schon die ersten Tricks im Internet veröffentlicht worden, wie Anwälte und insbesondere deren Mandanten mit dieser Bananensoftware ausgetrickst werden können.

Im Grunde sind alle Rechtsanwälte schon seit dem 1. Januar verpflichtet, in diesem eigens dafür entwickelten Email-System Schriftstücke entgegen zu nehmen. Man nennt das im Juristendeutsch „passive Nutzungspflicht“.

Bananensoftware für alle Rechtsanwälte: beADiese Verpflichtung war aber bisher reine Theorie, denn das System war ja in Wirklichkeit nicht verfügbar, weil die Server Ende 2017 wegen gravierender Sicherheitslücken schlicht und ergreifend abgeschaltet werden mussten.

Der Trick nutzt die passive Nutzungspflicht

Für alle Anwälte ist im beA ja schon ein Postfach eingerichtet worden, das die Gerichte auch seit zwei Tagen fleißig befüllen. Und dabei gelten alle Nachrichten in diesem Postfach als zugestellt, völlig losgelöst davon, ob der gegnerische Rechtsanwalt die Dokumente auch wirklich abgerufen hat.

Und, wen wundert’s, es gibt auch hier eine schwere Sicherheitslücke in der Software: Über eine einfache Suche kann man feststellen, ob die gegnerischen Rechtsanwälte möglicherweise das Postfach noch nicht wirklich nutzen, was man am Status erkennt, der bei solchen Kollegen nicht „vollständig aktiv“ lautet, sondern nur „vorbereitet aktiv“.

Stellt man einem so gefundenen gegnerischen Anwalt gezielt ein entsprechendes Schreiben ins Postfach, und dieser ruft es nicht ab und versäumt dadurch eine Frist, hat dessen Mandant den Schaden und die Versicherung des Anwalts einen neuen Fall für die Schadensregulierung.

Auch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fehlt beim beA immer noch

Auch die sichere Verbindung mit dem besonderen Anwaltspostfach steht weiterhin auf tönernen Füßen. Wegen der in diesem Mailer-System fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat schon eine Gruppe von Anwälten im Juni eine Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer beim Anwaltsgerichtshof Berlin eingereicht.


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