BAFA passt Förderung für Umstieg auf Erneuerbare an

Die Förderung des Umstiegs auf Heizungen mit Erneuerbaren Energien war in den vergangenen Jahren häufig durch ein Auf und Ab und massive Änderungen zum Jahresende gekennzeichnet. Das bleibt 2014 aus, die Anpassungen der BAFA-Förderung bleiben moderat. Am meisten tut sich bei Kälte- und Klimaanlagen für Unternehmen. Bei Mikro-KWK-Anlagen kam es zu kleineren Anpassungen. Erweitert wurden die Listen der förderfähigen Anlagen in einigen Bereichen. Neue Programme wurden bei energiesparender Beleuchtung aufgelegt.

Die Änderungen bei Kälte- und Klimaanlagen betreffen den Einsatz in Unternehmen. Die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist seit 2014 eigenständiges Fördermerkmal. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro in der Basisförderung und bis zu 50.000 Euro zusätzlich in der Bonusförderung. Die Fördersätze der Bonusförderung sind differenziert nach Wärmeübertrager und Wärmepumpen. Es wurden Ober- und Untergrenzen für die Größe der Anlagen eingeführt.

Bei Kompressionsanlagen ist die Leistungsaufnahme für den Verdichter, bei Sorptionsanlagen die Kälteleistung ausschlaggebend. Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme, Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme und Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistungsaufnahme sind förderfähig. Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme aus KWK-Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird.

Der Jahresenergieverbrauch ist für die Förderzusage nicht mehr maßgebend, jedoch weiterhin im Rahmen des Monitorings erforderlich. Wichtig für die Förderung ist, wie hoch das Potenzial zur Energieeinsparung ist. Für die Komponenten gibt es Punkte. Förderung gibt es, wenn Bestandsanlagen 85 Prozent und Neuanlagen 95 Prozent der maximalen Punktezahl erreichen. Die Förderung der Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Gegenstand sind die Datenerhebung sowie die Konzipierung der geplanten Anlage.

Pellets- BiomassBei Heizungen mit Pellets haben sich zum Jahreswechsel die Schadstoffgrenzwerte geändert. Bei den Kohlenmonoxidemissionen liegen die Grenzwerte bei maximal 200 mg/m³ und bei den Staubemissionen bei 20 mg/m³ Nennwärmeleistung. Bei Holzpelletöfen mit Wassertasche betragen die maximal zulässigen Staubemissionen 30 mg/m³. Entsprechend wurde die Liste der förderfähigen Pellet-Anlagen bereinigt. Neue Grenzwerte gibt es auch für Scheitholzkessel, auch hier liegt seit Anfang 2014 eine neue Liste förderfähiger Scheitzholz-Anlagen vor. Auch eine neue Liste förderfähiger Wärmepumpen gibt es seit Dezember 2013.

Die Fördersätze des Mini-KWK-Impulsprogramms sind zum Jahreswechsel um 5 Prozent gesunken. Auch für dieses Segment gibt es eine neue Liste förderfähiger Mini-KWK-Anlagen.

Das BAFA sieht außerdem enorme Effizienzpotenziale im Segment der Beleuchtung in Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2014 wird daher für ein Jahr befristet die Möglichkeit geschaffen, Investitionen in die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf stromsparende LED-Technik als Einzelmaßnahme zu fördern. Die Mindest-Investitionssumme wurde auf 2.000 Euro verringert, um den Anreiz für Investitionen auch bei kleinen Unternehmen zu erhöhen.

Quelle: http://www.enbausa.de


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