Automatischer Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird ab 2013 automatisch vom Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen einbehalten und abgeführt. Ob der Kunde kirchensteuerpflichtig ist, wird über eine Onlineabfrage bei der zentralen Datenbank beim Bundesamt für Steuern jährlich oder anlassbezogen in Erfahrung gebracht. Hier kommt wiederum die Steueridentifikationsnummer zum Einsatz, unter der die entsprechenden Angaben gespeichert sind. Der Kunde und Steuerpflichtige kann diesen Vorgang allerdings jederzeit stoppen und wählen, erst mit der Einkommensteuererklärung zur Kirchensteuer veranlagt zu werden – er muss diese Tatsache jedoch nicht nur wissen, sondern auch noch selbst aktiv werden…


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