Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird ab 2013 automatisch vom Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen einbehalten und abgeführt. Ob der Kunde kirchensteuerpflichtig ist, wird über eine Onlineabfrage bei der zentralen Datenbank beim Bundesamt für Steuern jährlich oder anlassbezogen in Erfahrung gebracht. Hier kommt wiederum die Steueridentifikationsnummer zum Einsatz, unter der die entsprechenden Angaben gespeichert sind. Der Kunde und Steuerpflichtige kann diesen Vorgang allerdings jederzeit stoppen und wählen, erst mit der Einkommensteuererklärung zur Kirchensteuer veranlagt zu werden – er muss diese Tatsache jedoch nicht nur wissen, sondern auch noch selbst aktiv werden…
Automatischer Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge
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Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...