Arbeitgebervereinigung “medsonet” nicht tariffähig

Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 11. Juni 2013 – 1 ABR 33/12 – ) hat in seiner Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Arbeitgebervereinigung „medsonet“ zu keinem Zeitpunkt tariffähig gewesen ist. Die stellte schon das Landesarbeitsgericht Hamburg fest.

Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamburg legte sowohl medsonet als auch der im damaligen Verfahren beteiligte Arbeitgeberverband Rechtsbeschwerde ein. Beide nahmen dann später die Beschwerden zurück, so dass die viele Tariffähigkeit von „medsonet“ nun feststeht.

RA A. Martin



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