Aktuelles aus dem “Arbeitskreis Kinderrechte”

pro kinderrechte quadrat3001 Aktuelles aus dem Arbeitskreis Kinderrechte

Kinderrechte – Logo

BERLIN. (hpd) In den letz­ten Wochen hat der “Arbeitskreis Kinderrechte” der GBS sehr erfolg­reich Spendengelder gesam­melt und mit Hochdruck daran gear­bei­tet, eine Plakatkampagne auf die Beine zu stel­len. Zeitgleich wurde durch den die Deutsche Kinderhilfe eine Online-Petition gestar­tet, die den Deutschen Bundestag dazu brin­gen soll, sich für eine Entscheidung in der Sache Zeit zu neh­men.

von Philipp Möller  & Walter Otte

Die Plakate der Kampagne wer­den in die­sen Tagen auf Berliner Litfaßsäulen und in Berliner U-Bahnen geklebt. Zusätzlich wird am kom­men­den Freitag und Samstag ein Kleinlaster durch Berlin fah­ren, auf des­sen Ladefläche das Plakatmotiv zu sehen sein wird.

Der LKW wird an eini­gen Stationen Pause machen. Dort kann die kleine Hommage an die legen­däre Buskampagne aus dem Jahre 2009 bestaunt wer­den. Wer mag, kann mit sei­nen Statements an einem Dokumentationsfilm mit­wir­ken und ggf. auch dabei hel­fen, unser Infoblatt an inter­es­sierte Passanten zu ver­tei­len. Die häu­figs­ten Fragen zum Thema Beschneidung haben wir übri­gens in einem sehr aus­führ­li­chen FAQ-Dokument beant­wor­tet.

Vor allem aber soll mit der Aktion ein Signal an die Parlamentarier gesen­det wer­den und ver­langt wer­den, sich ent­schie­den für die Rechte Minderjähriger ein­zu­set­zen. Denn: Zwangsbeschneidung ist Unrecht – auch bei Jungen.

Für Petition 50.000 Unterschriften bis zum 11.Oktober erfor­der­lich!

Der Bundestag hat in einem Eilverfahren im Juli die­ses Jahres eine Resolution beschlos­sen, der zufolge umge­hend ein Gesetz zur Legalisierung reli­giös begrün­de­ter Knabenbeschneidungen in Deutschland ver­ab­schie­det wer­den soll. Eine Debatte über die Auswirkungen von Knabenbeschneidungen in gesund­heit­li­cher und psy­chi­scher und sexu­el­ler Hinsicht hat im Parlament nicht statt­ge­fun­den. Dies war für die Mehrheit der Abgeordneten nicht von Interesse, beab­sich­ti­gen sie doch kei­nes­wegs eine ratio­nale Abwägung sämt­li­cher Gesichtspunkte son­dern umstands­los eine Regelung zum Schutz der mus­li­mi­schen und jüdi­schen reli­giö­sen Rituale schaf­fen.

Die Deutsche Kinderhilfe und die ihrer Aktion ange­schlos­se­nen Verbände wol­len mit einer Petition an den Bundestag errei­chen, dass das Beschneidungsthema zunächst im Bundestag und dann in der Öffent­lich­keit breit dis­ku­tiert wird. Gefordert wird mit der Petition ein Moratorium für die Dauer von zwei Jahren, in denen kein Legalisierungsgesetz ver­ab­schie­det und statt­des­sen an einem Runden Tisch über das Thema „wis­sen­schaft­lich fun­diert“ dis­ku­tiert wird und Lösungen erar­bei­tet wer­den. Besonders zu berück­sich­ti­gen sind, so die Deutsche Kinderhilfe mit Hinweis auf die grund­sätz­li­che Abwägung aller Interessen, aller­dings die Belange des Kindeswohls.

Diese Initiative der Deutschen Kinderhilfe berück­sich­tigt die Notwendigkeit einer umfas­sen­den gesell­schaft­li­chen Diskussion, in die auch die betrof­fe­nen Religionsgemeinschaften ein­be­zo­gen sind.

Am Runden Tisch sol­len Sachverständige der betrof­fe­nen Religionen, Befürworter und Gegner der Beschneidungen aus den Fachbereichen Psychologie, Pädiatrie, Urologie, Kinderchirurgie, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe teil­neh­men.
Es geht der Deutschen Kinderhilfe nicht um einen Kampf gegen reli­giöse Traditionen oder gar gegen die „die Religionen“ son­dern um die Rechte von Kindern, und des­halb soll eine umfas­sende öffent­li­che Debatte statt­fin­den.

Diese Zielsetzung ist unbe­dingt unter­stüt­zens­wert, es geht vor allem darum, Eltern auf­zu­klä­ren und neue Erkenntnisse über die Folgen von Beschneidungen zu ver­ar­bei­ten. Hierfür braucht es Zeit und keine Eilaktionen im Deutschen Bundestag. Eine Eilaktion des Gesetzgebers wäre schäd­lich für die betrof­fe­nen Knaben.
Um eine Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages zu erzwin­gen, sind 50.000 Online-Unterschriften (für die Petitionsbeteiligung) erfor­der­lich.

Die Frist hier­für läuft am 11.10.2012 ab. Nur wenn die erfor­der­li­che Zahl von Unterzeichnungen zustande kommt, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit die­ser Petition befas­sen. Diese Gelegenheit zur öffent­li­chen Diskussion von Kinderrechten (gegen über­holte Rituale) sollte genutzt wer­den.

Bislang haben die Parlamentarier auf ober­fläch­li­che Weise argu­men­tiert und dabei fälsch­lich die Religionsfreiheit von Eltern und Religionsverbänden in den Vordergrund gerückt. Um die Grundrechte der Kinder auf kör­per­li­che Unversehrt und Selbstbestimmung und um deren Religionsfreiheit haben sie sich nicht geschert. Die Parlamentarier haben, wie es der frü­here Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, aus­ge­drückt hat, nicht wis­sen wol­len, was sie regeln wol­len.

Diese Unwissenheit kann besei­tigt wer­den – auch dazu ist die Petition geeig­net.
Wer sich der Petition anschließt, tritt ein für eine ver­stärkte Beachtung des Kindeswohls in Deutschland und gegen jeden Versuch, Kinderrechte aus reli­giö­sen Gründen ein­zu­schrän­ken.

[Erstveröffentlichung: hpd]


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