In der Schweiz gibt es immer mehr Menschen, welche einen Zweitjob annehmen, wie 20Minuten gestern berichtete. Mittlerweile sind über 7% Prozent der Schweizer bei zwei Arbeitgebern beschäftigt. Im europäischen Vergleich liegen hierbei nur die skandinavischen Länder höher. Ausserdem arbeiten rund ein Drittel dieser 7% bereits zu 100% beim ersten Arbeitgeber. Ist das überhaupt erlaubt?
In gewissen Fällen schon. Doch es gelten einige Regeln:
- Der Arbeitgeber muss über den Zweitjob informiert sein.
- Bei einer Vollzeiteinstellung müssen mind. 11 Stunden Ruhepause vergönnt sein → Wenn Sie also von 8 bis 5 Uhr arbeiten, dürften Sie nach der Arbeit noch max. 4 Stunden arbeiten.
- Die maximale Stundenanzahl pro Woche darf nicht überschritten werden (50 Stunden/Woche ausser Industrie: 45 Stunden/Woche)
- Die Leistung beim ersten Arbeitgeber darf nicht unter der zweiten Beschäftigung leiden.
- Ferien dürfen normalerweise nicht für den Zweitjob genutzt werden (der primäre Arbeitgeber kann den Lohn für den Urlaub zurücknehmen).
- Auch vom Lohn aus dem Zweitjobs müssen Beiträge an die AHV geleistet werden, sofern dieser mehr als 2300 Franken pro Jahr beträgt.