“Zappanale” darf weiterhin “Zappanale” heißen

Das Musikfestival “Zappanale” in Bad Doberan darf sich weiterhin nach seinem Idol Frank Zappa benennen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag eine Klage der Witwe des 1993 gestorbenen Musikers zurück (I ZR 135/10) und entschied in letzter Instanz, dass die Veranstaltung im Landkreis Rostock keine Markenrechte verletzt. “Dieses Urteil entspricht dem Geist Zappas, der immer für die Freiheit der Kunst eingetreten ist”, sagte der Vorsitzende des Vereins Arf-Society, Thomas Dippel, der das Festival ausrichtet.

Marke muss gelöscht werden

Gail Zappa konnte sich wie bereits in den Vorinstanzen nicht durchsetzen. Sie hatte argumentiert, dass sie die Rechte an der Marke “Zappa” besitze. Die höchsten Richter erklärten dagegen, dass sie diese Marke nicht im Sinne des Gesetzes benutzt habe. Mithin sei diese Marke zu löschen.

Klage-Erfolg hätte Ende des Festivals bedeutet

Der Rechtsstreit hatte sich über vier Jahre hingezogen. Die Kosten, die nun von der Klägerin übernommen werden müssen, sollen mittlerweile im mittleren fünfstelligen Bereich liegen. “Wenn wir unterlegen wären, hätten wir schon wegen der Höhe der Gerichtskosten das Festival aufgeben müssen”, sagte Dippel.

Die nächste und damit 23. “Zappanale” ist vom 1. bis 4. August geplant. Auftreten werden unter anderem Alice Cooper, Georg Duke und Jean-Luc Ponty sowie Fried Dähn und The Yellow String Quartet.

Quelle: NDR.de

“Zappanale” darf weiterhin “Zappanale” heißen

Im August erlebt das Musik-Festival "Zappanale" seine 23. Auflage - diesmal unbehelligt von Rechtsstreitigkeiten. (Archivbild) © dpa Fotograf: Klaus-Dietmar Gabbert



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