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Covid-19: Regeln für Weihnachten und Neujahr
Wie andere europäische Länder lockert auch Portugal die Corona-Beschränkungen über die Feiertage, um Familienzusammenkünfte zu erlauben. Zum Jahresende werden die Maßnahmen wieder verschärft, um einen Anstieg der Infektionen auf Silvesterpartys zu vermeiden, so der portugiesische Premierminister Antonio Costa.
Reisen zwischen Gemeinden in Portugal zu Weihnachten sind zulässig, jedoch nur zwischen dem 23. und 26. Dezember. Während dieser Zeit werden die Ausgangssperren auch für Reisende gelockert. Die derzeitige Ausgangssperre in Portugal gilt von 23 bis 5 Uhr. Am 23. Dezember wird die Ausgangssperre nach hinten verschoben und gilt von 1 bis 5 Uhr. Wer in der dieser Zeit reist, ist von der Ausgangssperre befreit. Die Ausgangssperre wird am Heiligabend und am Weihnachtstag (24. und 25. Dezember) weiter gelockert und gilt von 2 bis 5 Uhr, während ab dem 26. wieder die aktuelle Ausgangssperre ab 23 Uhr gilt.
Zu den Weihnachtstraditionen in Portugal gehören gemeinsame Mittag- und Abendessen mit der Familie. Für die Weihnachtsfeierlichkeiten im Jahr 2020 gibt es keine Begrenzung, wie viele Personen pro Haushalt zu Weihnachten (am 24. und 25. Dezember) zusammenkommen können. Trotz dieser lockeren Maßnahme forderte Premierminister Antonio Costa die Menschen auf, bei Familientreffen Gesichtsmasken zu tragen, und erklärt: „Es ist wichtig, dass dieses Weihnachten eine Zeit ist, um zusammenzukommen, jedoch ohne unfreiwillig das Coronavirus zu übertragen."
Zum Jahreswechsel werden die Corona-Beschränkungen in Portugal verschärft. Am 31. Dezember, Silvester, sind die traditionellen öffentlichen Partys verboten, Versammlungen im Freien auf maximal 6 Personen beschränkt. Die Menschen dürfen sich weiterhin innerhalb der Häuser und Wohnungen treffen, solange sie in ihren Wohnsitzgemeinden verbleiben und vor der nächtlichen Ausgangssperre, die um 2 Uhr beginnt, nach Hause zurückkehren. Das Reisen zwischen Gemeinden in Portugal (Conselhos)ist zwischen dem 31. Dezember 2020 um Mitternacht und dem 4. Januar 2021 um 5 Uhr ebenfalls verboten, es sei denn, Sie reisen aus „gesundheitlichen Gründen, aufgrund eines Notfalls oder aus anderen speziell vorgesehenen Motiven".
Für Reisende aus dem Ausland gelten alle oben genannten Beschränkungen ebenfalls. Derzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen für Einreisende aus der EU und dem Schengen-Raum. Das kann sich jedoch kurzfristig ändern. Aktuelle Infos gibt es immer auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.