Wie Verlage gegen einen Autor arbeiten können

vertrag-unterschreibenWie betitelt man das Thema, wenn ein Verlag gegen einen Autor arbeitet?
Ich weiß es nicht.

Aber beginnen wir am Anfang … der Anfang, an dem so manch ein Autor freudestrahlend einen Verlag gefunden hat, der das eigene Manuskript druckt, und der im Vertrag darauf hinweist, dass Werbemaßnamen durchgeführt werden. Weiterhin freudestrahlend nimmt man den Kugelschreiber zur Hand und setzt die Unterschrift unter den Autorenvertrag.
*Jubel – Freude – Heiterkeit* … die Geschichte wird gedruckt und dann, ganz unverhofft und am Boden zerstört, stürzt man sprichwörtlich vom Regen in die Traufe.

Ich bekam während des Herstellungsprozesses meines Buches vom Verlag eine Nachricht, dass der Text in der Mitte geteilt werden müsste, denn ansonsten wären die Kosten der Herstellung zu teuer und das Buch am Ende zu überteuert, was schließlich der Kunde tragen muss. Natürlich wollte ich das nicht, immerhin freute ich mich schon darauf, dass mein Baby endlich gedruckt wird. Also stimmte ich wohl oder übel der Teilung zu. Der Entstehungsprozess lief dann soweit reibungslos und im Dezember 2012 erschien endlich der lang ersehnte Teil 1 im Verlag. Leser kauften es, bewerteten es gut und fragten mich, wann denn der 2. Teil erscheinen würde. Umso engagierter machte ich mich daran den 2. Teil für den Verlag fertig zu machen. Plötzlich hieß es jedoch von Seiten des Verlages. Wir müssen aber einen neuen Vertrag vereinbaren, denn schließlich wäre die Teilung ja im ersten Vertrag nicht festgehalten. Nun denn, ich unterschrieb. Der Prozess bis zur Veröffentlichung verlief auch wieder einigermaßen reibungslos. Im Juni 2013 erschien schließlich der 2. Teil meiner Geschichte. Auch dieses Mal waren die Leser wieder begeistert von der Geschichte, aber zum ersten Mal wurde auch der Preis bemängelt.
Und ich gebe den Lesern vollkommen recht.
Teil 1 (230 Seiten) kostet 11,95 Euro
Teil 2 (230 Seiten) kostet 11,95 Euro
Zusammen sind das für die beiden Bücher 23,90 Euro. (Genauso sieht es bei den eBooks aus, eines kostet alleine schon 6,99 Euro, aber die lasse ich jetzt einfach weg.)
Würde ich jetzt ein berühmter Autor sein, der schon Millionen von Bücher verkauft hat und ein Hardcoverbuch von mir würde 23,90 Euro kosten, wer weiß, vermutlich wären die Leser geneigt so viel zu bezahlen.
Doch nun bin ich keine berühmte Autorin, sondern gerade dabei mir eine Stammleserschaft aufzubauen. Das heißt auch, wem Teil 1 gefallen hat und wissen möchte, wie es weitergeht, der muss sich Teil 2 kaufen. Und da kommen wir zum ersten Punkt. 11,95 Euro für ein Buch einer „unbekannten“ Autorin ist schon sehr viel Geld, wenn man noch die Seitenzahl pro Buch mit einrechnet. Und das wurde mir auch oft gesagt, und ich habe den Lesern zugestimmt.

In diesem ganzen Prozess 2012/2013 habe ich jedoch noch einen anderen Weg beschritten … der Weg des Selfpublishings. Und das mit Erfolg. Die ersten beiden Bände einer Episodenstory kamen beim Publikum sehr gut an … auf Grund der Geschichte … aber auch des Preises wegen. Und nach einigen Gesprächen mit anderen Autoren, ist mir eines sehr bewusst geworden. Mit den beiden Büchern/eBooks, die ich ganz ohne Verlag dem Leser anbiete, erreiche ich mehr Leser und ich verdiene sogar mehr und muss nichts mit dem Verlag teilen. Und dann stand immer noch das Thema „Preis“ im Raum.
Im Selfpublishing kostet nun ein Buch/eBook von mir 4,00 Euro und 0,99 Euro. Aber ich möchte weniger auf die Preise eingehen, sondern euch den Unterschied aufzeigen.
Und ich bin noch nicht am Ende. Denn ich hatte mir überlegt, wenn der Verlag einverstanden ist, da er an meinen beiden Büchern (und ich selbst) nichts verdiene, weil keiner die Bücher auf Grund des zu hohen Preises kauft … und nicht zu vergessen … die angekündigten Werbemaßnamen für die Bücher bis heute nicht erfolgten … ob es nicht möglich wäre, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Mit einer Freundin ging ich die Verträge mehrmals durch und wir fanden dann auch eine Stelle, die uns stutzig machte. Denn im Vertrag über Teil 2 stand auf einmal „Werbemaßnahmen obliegen dem Verlag“ … dann folgte ein ewig langer Satz über den Vertrieb bei Amazon … und dann stand dort „Werbemaßnamen obliegen nicht dem Verlag“.
Was denn nun? Also bin ich zu einem Anwalt für Vertragsrecht, habe ihm meine Situation erklärt und er hat auch 3 Stellen in meinen Verträgen gefunden, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigten. Nach einer etwas längeren Wartezeit, bis endlich der Verlag antwortete, wurde mir dann erst recht ein Strick daraus gedreht.
Da ich automatisch im Entstehungsprozess und quasi zwischen Tür und Angel gefragt wurde, ob ich der Teilung des Buches zustimme, und ich es getan habe, ist und bleiben die Verträge gültig. Egal wie ich zugestimmt habe, ich habe zugestimmt, und genau das ist der Knackpunkt. Alles andere ist somit “unwichtig“ geworden. Ob sie nun Werbung machen oder nicht, das spielt absolut keine Rolle mehr.
Zusammengefasst ist es jetzt so …
Der Verlag lässt mich nicht gehen, obwohl er rein gar nichts an meinen Büchern verdient (die nicht beworben werden und die auch niemand kauft) und ich muss bis Vertragsende der Dinge ausharren, die da kommen.
Vielleicht hätte ich sagen können … nun gut, dann eben nicht. Nur zu der geteilten Geschichte gibt es eine von mir bereits geschriebene Fortsetzung, auf die mich die Leser schon angesprochen hatten. Ich könnte jetzt hingehen und den 3. Teil als Selfpublisher veröffentlichen, doch was bringt das? Wenn man den 1. und 2. Teil nicht gelesen hat, versteht man den 3. Teil leider nicht.

Inzwischen weiß ich von mehreren Autoren, die ebenfalls im gleichen Verlag sind wie ich, dass dort fast dasselbe vonstatten ging. Wir schauen alle in die Röhre und müssen die Zeit absitzen, bis der Vertrag ausläuft und das sind noch ein paar Jahre. Bei mir sind es 4 Jahre. Der Verlag verdammt uns dazu, untätig zuzusehen, wie unsere Bücher NICHT gekauft werden.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was mich am meisten aufregt. Dass der Verlag die Autoren nicht entlässt, die auf andere Art Chancen hätten ihre Geschichten den Lesern näher zu bringen … oder die Tatsache, dass der Verlag die Autoren (meist unwissende) Autoren abzockt?! Man muss nichts für die Veröffentlichung dort bezahlen, aber man kann auch anders abgezockt werden.

Zum Glück geht wegen dieser Geschichte nicht gleich meine Autorenwelt unter. Denn schon vor der ganzen Sache waren meine künftigen Autorenpläne bereits ausgereift. Und das ist eine Menge. Ich schreibe unter 2 Pseudonymen. Mit einem Namen bin ich unter die Selfpublisher gegangen, während der andere bei einem seriösen Verlag veröffentlichen darf. Doch sobald ich an die Sache denke, werde ich wieder wütend. Meine Geschichte verstaubt die nächsten 4 Jahre, bis ich sie wieder veröffentlichen darf.

Dieser Text soll in erster Linie als Warnung verstanden werden. Vor allem habe ich ihn für Autoren geschrieben, die erst am Anfang stehen und nicht wissen, wie schnell man auf „kleine, unseriöse“ Verlage reinfallen kann, die auf den ersten Blick seriös erscheinen. Ich habe aus meinem Fehler gelernt und werde sie nicht mehr begehen. Ich bitte euch, achtet immer darauf, was in einem Verlagsvertrag steht. Lasst ihn prüfen und von mehreren Leuten lesen. Und vor allem, macht nicht den gleichen Fehler wie ich.
Zum Schluss verrate ich euch noch den Verlag, um den es geht. Er heißt AAVAA Verlag und ich warne euch, lasst die Finger davon. Es mag sich zwar alles gut lesen, was auf der Seite und im Vertrag stehen mag, doch alles hat immer zwei Seiten. Und die Negative darf ich nun die nächsten 4 Jahre ausbaden.
Doch letztendlich entscheidet jeder selbst. Ich habe euch nur aufgezeigt, was mir passiert ist.

Auf jeden Fall bin ich dafür, dass auch Autoren mehr Rechte besitzen sollten, um sich gegen solche Verlage besser schützen zu können!

Eure Annette


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