Werden meine finanziellen Mittel für uns beide reichen?

Als erstes machen Sie sich klar, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland leben, in einem Sozialstaat, der jede Menge Möglichkeiten der Unterstützung bieten kann. Sie haben sich für sich und das Baby entschieden und haben ab jetzt die Verantwortung für Sie beide. Das heißt auch, dass Sie selbst die Verantwortung dafür haben, sich zu informieren, welche finanziellen Mittel Sie vom Staat und auch vom Kindesvater erwarten dürfen.

Sicher ist es erst einmal ein wenig Arbeit und Zeit, die Sie da investieren müssen, aber vielleicht haben Sie ja bereits die Zeit der Schwangerschaft dafür genutzt. Auch wird es Ihnen manchmal zuviel sein, mit welchen Anforderungen Sie sich nun herumschlagen müssen. Seien Sie dankbar, dass Sie diese Wege gehen dürfen. Dass Sie nicht in einem sozial unterentwickelten Land leben. Überall auf der Welt gibt es Frauen, die ein Kind alleine bekommen. Und die alleine, ohne jegliche finanzielle Unterstützung vom Staat oder dem Vater des Kindes, ihr Kind groß ziehen. Was all diese Mütter schaffen, das schaffen auch Sie!

Nur nutzen Sie alle Möglichkeiten, die der Staat Ihnen bietet sowie die Gesetze, die zu Ihrem Wohl und dem Ihres Kindes da sind. Wichtig ist, dass Sie sich so frühzeitig wie möglich kümmern, am besten noch während ihrer Schwangerschaft.

Welche finanziellen Möglichkeiten gibt es für mich?

● Unterhalt vom Kindesvater: Schriftlich mit dem Vater über die Höhe einigen. Wichtig für Sie: Der Unterhalt gilt erst ab Antragsstellung, nicht rückwirkend! Wenden Sie sich bei Problemen an das Jugendamt, dort erfahren Sie auch die Höhe des Ihnen zustehenden Unterhaltes.

● Elterngeld für Alleinerziehende bis zu 14 Monate. In Sachsen können Sie im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld beziehen. Auch hierzu sollten Sie sich rechtzeitig informieren.

● Sie als Alleinerziehende erhalten zudem auch Steuererleichterungen, d.h. Sie haben die günstige Steuerklasse 2.

● Sind Sie nach der Geburt wieder berufstätig, verdienen dabei aber nur sehr wenig, können Sie zusätzlich einen Kinderzuschlag beantragen.

● Sofern Sie kein ALG I/II oder Sozialgeld beziehen, können Sie weiterhin auch Wohngeld beantragen.

Jetzt, wo Ihr Baby da ist, werden sich sicher auch Ihre Prioritäten beim „Geld ausgeben“ verschieben. Sie brauchen nicht mehr wie früher für sich selbst immer das Beste, Modernste kaufen. Sie müssen sich mit niemandem vergleichen. Es zählt nur noch Ihr Baby. Sie werden sehen, dass Sie allein schon dadurch mehr Geld übrig haben werden, für die Dinge, die von nun an wichtiger in Ihren beiden Leben sind.

Seien Sie stark und lassen Sie sich nicht von jedem Kommerz beeindrucken – Sie haben jetzt etwas viel Wichtigeres in Ihrem Leben. Da ist die angesagte Pullifarbe völlig egal. Jetzt zählen mehr die Werte für Sie als der äußere Schein. Jetzt haben Sie viel Wichtigeres zu geben, nämlich Liebe. Und was Sie ab jetzt dafür erhalten, lässt sich mit keinem Geld der Welt aufwiegen: Nämlich die Liebe Ihres Kindes. Das sind fortan nun Mittel, die immer für Sie beide ausreichen werden, und von denen Sie nie genug geben können.

Seien Sie unbesorgt. Sie werden es schaffen!


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