Wege zum Fast-Nullenergie- oder Niedrigstenergiegebäude

NiedrigstenergiegebäudePassivhaus in Wien als Wegweiser zum Niedrigstenergiegebäude, Foto: Passivhaus Austria

Wie geht es weiter mit der Energieeffizienz im Neubau und was kennzeichnet ein Niedrigstenergiegebäude? Kaum ist die zweite Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 zu Jahresbeginn in Kraft getreten, richtet sich der Blick wieder in die Zukunft. Wie wird es weiter gehen mit den energetischen Baustandards? Ob die EnEV weiter in der Form Bestand haben wird, ist noch nicht sicher. Was wir aber sicher sagen können, ist dass der Energiebedarf von Neubauten noch weiter nach unten gehen wird – und zwar gegen Null, denn die EU Gebäuderichtlinie gibt das Niedrigstenergiegebäude als Ziel für die nahe Zukunft bereits vor. Spannend wird es, wie wir dieses Ziel erreichen wollen.

Die Diskussionen um die EnEV werden kontrovers geführt und bei der Weiterentwicklung sollten die Argumente durchaus einbezogen werden. Dann ist es auch möglich die bestehenden Zielkonflikte zu lösen. Ein weiter so mit den bestehenden Instrumenten und schärferen Anforderungen erscheint nach den bisherigen Diskussionen nicht vorstellbar.

Drei Anforderungen an künftige Baustandards

Ich sehe drei wesentliche Probleme, die voneinander abhängen, aber in einem zukunftsfähigen Baustandard gelöst werden müssen:

  1. Neubau muss bezahlbar sein.
  2. Bauen darf nicht zu kompliziert werden
  3. Ziel der CO2-Reduzierung muss im Fokus bleiben.

Wir brauchen reale Senkungen der CO2-Emissionen für einen wirkungsvollen Klimaschutz. Im Neubau ist es besonders wichtig darauf zu achten, denn jeder Rückschritt macht Änderungen später teurer.Der Bauprozess muss nicht unnötig kompliziert werden, wenn möglich sollten unterschiedliche Richtlinien mit dem gleichen Ziel zusammen gelegt werden.

Vom prinzipiellen Ausschluss bestimmter Technologien und Energieträger halte ich nicht viel, dies sollte vielmehr über die Anforderungen an den Primärenergieverbrauch geregelt werden.

Was fordert die EU Gebäuderichtlinie?

Den schwarzen Peter für die Weiterentwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude dürfen wir zur Europäischen Union schieben, denn die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) aus dem Jahr 2010 hat festgelegt, dass alle Neubauten ab dem 01.01.2021 Niedrigstenergiegebäude sein sollen. Öffentliche Gebäude, also in staatlichem Besitz, müssen diese Anforderung bereits ab dem 01.01.2019 erfüllen.

Diese Niedrigstenergiebäude werden nur grob beschrieben als Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz und, es wird erwähnt, dass der Indikator der Primärenergieverbrauch sein soll. Alles andere wird den Mitgliedsstaaten überlassen, für die Umsetzung haben sie eine großen Spielraum.

„Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden“ (Quelle: Baustoffwissen)

Dies ist eine gute Beschreibung, die ich nicht in der Richtlinie finden konnte. Er deckt aber die Interpretationen, die im Netz zu finden sind, gut ab und zeigt, was das Ziel der EU ist. Damit leisten zumindest neue Gebäude einen wichtigen Beitrag zu den Klimaschutz-Zielen der EU.

Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung der Niedrigstenergiegebäude?

Zunächst ist die EPBD bereits in deutsches Recht übernommen worden. In der neuen Fassung des Energieeinsparungsgesetzes vom 13. Juli 2013 ist ein Artikel 2a aufgenommen worden, der die genannten Anforderungen bereits enthält. Hier wird das Niedrigstenergiegebäude konkretisiert:

„Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist; der Energiebedarf des Gebäudes muss sehr gering sein und soll, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden“

Foto: unsplash.comFoto: unsplash.com

Es wird auch erwähnt, dass die Bundesregierung die jeweilige Rechtsverordnung zwei Jahre vor dem Stichtag (01.01.2019 für alle Gebäude, bzw. 01.01.2017 für öffentliche Gebäude) zu erlassen hat. Damit ist der Zeitplan klar umrissen, wir sollten noch in diesem Jahr wissen wie die Anforderungen künftig aussehen werden.

Die Bundesregierung hat sich mit dem NAPE die Aufgabe gegeben, das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) abzugleichen, zu vereinfachen, bzw. ggf. mit der EnEV zusammen zu führen. Nach meinem Wissensstand soll es eine Zusammenlegung von EEWärmeG und EnEV geben, die jedoch noch in Arbeit ist.

Wie weit die Anforderungen der EnEV erhöht werden ist noch nicht klar. Aktuell scheint der Standard des KfW Effizienzhaus 55 im Fokus zu sein, wie auch die Zusammenlegung von EnEG, EnEV und EEWärmeG (Quelle mit weiteren interessanten Informationen: EnEV-Online).

Wie kann das Ziel der EU Richtlinie erreicht werden?

Ein der großen Fragen für die neuen Anforderungen ist, ob und wie weit die Anforderungen an den Wärmebedarf gesenkt werden. Oder wird das Ziel der Niedrigstenergiegebäude nur oder überwiegend über die Heizung erreicht? In beiden Fällen werden erneuerbare Energien für die Heizung und Warmwasserbereitung eine deutlich größere Rolle spielen als bisher. Daher ist die geplante Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG sinnvoll.

3 Vorschläge für die Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude

Was muss oder wird sich ändern, damit die oben genannten Anforderungen eingehalten werden?

Hier sind meine drei Vorschläge:

  1. Unterstützung und Nutzung lokaler Strom- und Wärmeerzeugung im Objekt oder im Quartier.
  2. Betrachtung der realen CO2-Emissionen eines Objektes als zusätzlichen Indikator zum obligatorischen Primärenergieverbrauch.
  3. Betrachtung des gesamten Energieverbrauchs von  Gebäuden, inkl. Strom, wie es beim Passivhaus bereits üblich ist.

Die Ergebnis der Untersuchungen für die Weiterentwicklung der EnEV sind noch nicht veröffentlicht. Wir werden erst im Herbst sehen wie es weiter geht mit den energetischen Anforderung an Neubauten. Ich habe mich einfach mal aus dem Fenster gelehnt und meine Sicht oder Wünsche gezeigt. Vielleicht kommen noch weitere Themen hinzu, die dann relevant werden, wie die graue Energie zur Herstellung der Bauprodukte.

Was glaubt Ihr, wird sich nur wenig ändern oder werden wir mit dem Niedrigstenergiegebäude andere Anforderungen und Lösungswege erhalten?


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