Was gehört in die Reiseapotheke?

Was gehört in die Reiseapotheke?Die Sommerferien stehen bevor – und damit auch die ein oder andere Urlaubsreise. Da stellt sich dann auch die Frage: Was muss in meine Reiseapotheke? Wir haben hier eine Art Checkliste aufgestellt,  um die Auswahl leichter zu machen:

Auf jeder Sommerreise dabei sein sollten:

  • Schmerz- und Fiebermittel
  • Insektenschutzmittel
  • Geeignetes Sonnenschutzmittel
  • Mittel gegen akuten Durchfall
  • Pflaster
  • Erkältungsmittel (Halsschmerzen, Schnupfen)
  • Mittel gegen Verstopfung

Bei Wanderurlauben sollten zusätzlich dazu:

  • Schmerzgel
  • Wundheilsalbe
  • Erste-Hilfe-Mittel: Desinfektionsspray, Verbandsschere, Pflasterstrips, Blasenpflaster, sterile Kompressen, Mullbinden, Heftpflaster, Brand- und Wundgel, Pinzette

Allergiker sollten denken an:

  • Antiallergikum
  • Antiallergische Augentropfen / Nasenspray

Und Personen, denen auf Reisen leicht übel wird:

  • Mittel gegen Reiseübelkeit

Wir beraten darüber in unserer Apotheke gerne, damit jeder die für ihn geeigneten Mittel mitnehmen kann.

Außerdem gehören natürlich die regelmäßig eingenommenen Arzneimittel (Asthmaspray, Blutdruckmittel, Diabetesmedikamente) in für die Urlaubsdauer ausreichender Menge ins Reisegepäck.
Diabetiker sollten eventuell an eine Kühltasche für ihr Insulin denken (gibt es auch in der Apotheke).

Schmerzpatienten, die auf verschreibungspflichtige Betäubungsmittel angewiesen sind, sollten bei einer Auslandsreise nicht versäumen, sich diese mitgenommenen Arzneimittel von ihrem Arzt bescheinigen zu lassen. Bei Reisen ins Ausland wird eine Bescheinigung benötigt, auf der der verschreibende Arzt, der Patient und die verschriebenen Betäubungsmittel verzeichnet werden. Diese Bescheinigung gilt für 30 Tage und muss von der zuständigen Landesbehörde beglaubigt werden.

Die Bescheinigung für Reisen in EU-Länder finder sich hier als PDF: Formular EU .
Eine Muster für eine Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb der EU finden Sie hier: Formularmuster

Und die Liste der Behörden, die eine Beglaubigung vornehmen dürfen, kann man dem Kapitel II dieser Liste entnehmen: Liste der zuständigen Behörden.

 

Für Flugreisen raten wir, frühzeitig daran zu denken, was ins Handgepäck darf und was nicht.

Was gehört in die Reiseapotheke?Verschreibungspflichtige Medikamente in Pulver-, Tabletten- oder Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray), so wie Flüssigkeiten, die aus medizinischen Gründen notwendig sind z.B. Augentropfen oder Kontaktlinsenmittel (maximal 120 ml) oder Insulin für Diabetiker (maximal 148 ml). Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich. Die Bestätigung garantiert jedoch nicht, dass die Medikamente mitgeführt werden dürfen. Das entscheiden die zuständigen Sicherheitsbeauftragten oder Behörden vor Ort. Im schlimmsten Fall muss mit Beschlagnahme der Medikamente oder mit Zurückweisung vom Flug gerechnet werden. Eine vorherige Absprache mit den zuständigen Behörden ist daher unbedingt empfohlen. (Quelle: http://www.fit-for-travel.de/Vor-der-Reise/Medikamente/Mediakamten-im-Handgepaeck).

Alle Arten von Flüssigkeiten, Gels, Cremes, Pasten usw. müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden.

Und nicht zuletzt sollte man sich rechtzeitig informieren, welche Impfungen für das Reiseland wichtig sind. Wir bieten diese Reiseimpfberatung auch in unserer Apotheke an: Reiseimpfberatung der Flöperapotheke.

Und nach all diesen Vorbereitungen wünschen wir einen tollen Sommerurlaub zum Genießen!


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