Voraussetzungen für eine Oscar® Nominierung

Oscars 2011

Oscars 2011
Greg Harbaugh / ©A.M.P.A.S.

Selbst für Insider der Filmbranche ist es ein fasst unüberschaubarer Prozess und für Außenstehende sind die Regeln der Oscar®- Nominierungen ein Buch mit sieben Siegeln.
Pünktlich zu den Oscars® 2011 daher die Frage “Was sind die Voraussetzungen für eine Oscar®-Nominierung?

Die Stimmabgabe
Seit 2004 werden die Oscar®- Nominierungen offiziell zum Ende Januar hin präsentiert.
Stimmberechtigt ist eine Gruppe von rund 5.800 Mitgliedern der Academy of Motion Picture Arts and Sciences, wobei die Gruppe der Schauspieler mit ca 1.300 Mitgliedern hierbei den größten Anteil ausmacht.
Nicht jeder erhält Zugang zu dieser exklusiven Auswahl an Mitgliedern der Filmbranche. Voraussetzung ist entweder eine vorangegangene Oscar®-Nominierung selbst oder ein Mitglied der Academy reicht einen Vorschlag zur Aufnahme eines neuen Mitglieds aufgrund außergewöhnlicher Leistungen ein.
Die Academy stimmt dann einmal jährlich über die Aufnahme neuer Mitglieder ab.
Die tatsächliche Mitgliederliste der Academy ist ein sehr gut gehütetes Geheimnis und macht den “Club” dadurch noch exklusiver.

Die Voraussetzungen
Veröffentlichung des Films
Kein sehr großes Geheimnis wird jedoch aus den Voraussetzungen für eine Nominierung gemacht.
Dazu gibt es offizielle Regeln der Academy und die wichtigste davon besagt, dass ein Film, der für die Oscar-Nominierungen berücksichtigt werden soll, im vorangegangen Kalenderjahr von Mitternacht des 01. Januars bis Ende des 31. Dezembers im Los Angeles County, Kalifornien veröffentlicht worden sein muss.
Dies gilt für alle Filme außer natürlich die nominierten der Kategorie “Best Foreign Language Film”.

Bestes Beispiel ist hierfür der “Best Picture”- Gewinner 2010 “The Hurt Locker”. Der Film wurde 2008 veröffentlicht, qualifizierte sich jedoch nicht für die Oscars 2009, da er erst Mitte 2009 in Los Angeles in den Kinos angelaufen ist. Dadurch wurde er dann für die Oscars 2010 nominiert.

Technische Anforderungen
Eine weitere Regel besagt, dass es sich um eine Filmlänge von über 40 Minuten handeln muss, denn so sind Filme laut der Academy definiert. Ausnahme bilden dabei natürlich die Nominierungen für die Kategorien der Kurzfilme.
Hier spielt auch die Aufnahmeart eine wichtige Rolle, die viele technische Aspekte in die Voraussetzung einer Oscar-Nominierung bringt. Ein Film muss entweder in 35mm oder 70mm Aufnahmen oder aber als 24 frames/ second oder 48 frames/ second “progressive scan digital cinema “- Format existieren und das mit einer Auflösung von mehr als 1280×720.

Der Antrag
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss der verantwortliche Filmproduzent ein Online Formular ausfüllen und bei der Academy einreichen. Erst dann nimmt die weitere Prozedur ihren Lauf und ein Platz auf den Stimmzetteln kann ergattert werden.

Somit sind nun noch knapp 1 ½ Monate Zeit für kurzfristige Nominierungen zu den Oscars 2011 und prinzipiell ist noch alles offen.


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