Vom Reichsdeputationshauptschluß zur Weimarer Verfassung

Bildquelle: www.galerie-der-kirchenkritik.de

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WEIMAR. (fgw) Im Winterschule-Philosophiekurs der LINKE-Bundesarbeitsgemeinschaft “Konkrete Demokratie – Soziale Befreiung” im Januar 2014 zu Säkularisierung und Religion wurde angeregt, die Thematik weiterzuführen. Dies soll in einer Sommerschule geschehen, die vom 14. bis zum 16. August in Erfurt stattfindet. Ganz knapp soll hier skizziert werden, worum es dann voraussichtlich gehen wird. Anregungen und Mitarbeit sind ausdrücklich erwünscht!

Mit dem Reichsdeputationshauptschluß 1803 geht das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zu Ende. Preußisch geprägter “Kulturprotestantismus” und katholischer “Ultra-Montanismus” sind die kulturgeschichtlichen Strömungen, die diese Zeiten politischer Reaktion und der vielen Versuche, dagegen zu revoltieren, prägen. Versucht die emporkommende bürgerliche Klasse ihre Anteile an der politischen Macht in mehreren Anläufen zu ergattern, bildet sich in scharfen sozialen Widersprüchen die neue Klasse des Proletariats heran. Es ist die Zeit strenger Zensur und der Festigung kirchlicher Privilegien durch Konkordate. Dagegen ertönt in den deutschen Ländern der Ruf nach “Gedankenfreiheit” und “Friede den Hütten – Krieg den Palästen!“. Es ist zugleich die Zeit der sprunghaften Entwicklung des Kapitalismus, der Anwendung technischer Erfindungen z.B. in Chemie, Maschinenbau, Medizin im großen industriellen Maßstab. In der Gründung des Deutschen Reiches 1871 gipfelt zunächst diese Entwicklung.

Wie sehr diese beiden kulturgeschichtlichen Strömungen die politische Landschaft des 19. Jahrhunderts in Deutschland prägten, zeigt sich im Kampf des preußischen Reichskanzlers Bismarck gegen die “rote” und die “schwarze” Internationale; gemeint war damit die Sozialdemokratie und die Katholische Kirche. Das aufstrebende Bürgertum stand mit seinen führenden Gestalten, im Wesentlichen protestantisch geprägt, loyal zum Kaiserhaus, zum Militär und zu den Fabrikherren. Zivilrecht, Familienrecht und der Zugriff auf Bildung und Schulen waren die Gegenstände des sogenannten “Kulturkampfes“.

Erst in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gelingt es, Forderungen, die bereits 1848 in der Versammlung der Frankfurter Paulskirche erhoben wurden, umzusetzen. Anhand ausgewählter exemplarischer Dokumente soll jene Zeit nachgezeichnet werden. Diese politische Vergangenheit liegt nur scheinbar zurück in weiter Ferne. Die heutige bundesdeutsche verfassungsrechtliche Haltung zu konfessionellen Kindergärten, Hochschulen und deren staatlichen und quasistaatlichen Finanzierung ist immer noch bestimmt von der damaligen gesellschaftspolitischen Konstellation.

Ob es gelingt, den Blick auch über die deutschen Grenzen hinweg auf den europäischen Raum oder gar in die USA zu richten, wird die genauere Seminarplanung durch Kursleiter Karl-Helmut Lechner ergeben.

Siegfried R. Krebs

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]

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