Veröffentlichungs- und Vertuschungsverordnungen 2020

Veröffentlichungs- und Vertuschungsverordnungen 2020

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

So kann es ja wohl nicht weiter gehen, immer mehr regionale Printmedien berichten in staatsgefährdender Form über bestialische Gewaltverbrechen, die angeblich von friedlichen und schutzbedürftigen Flüchtlingen begangen wurden, obwohl die Anordnung aus dem Bundeskanzleramt, dass solche Straftaten generell zu vertuschen sind, immer noch besteht.

Man kann ja wohl selbst von einem supersaublöden deutschen Bürger und Wähler nicht erwarten, dass er eine etablierte Partei wählt, nachdem er einen Artikel über ein ausgeraubtes, weibliches Mordopfer gelesen hat, das von einem friedfertigen Flüchtling nach dem Mord zerstückelt und in einen Rollkoffer verpackt wurde, über den Umsatzausfall der Flughäfen, die mit prächtigen Gewinnen Monat für Monat hunderte von nicht abgeholten Koffer versteigern will ich hier gar nicht reden, aber es dürfte doch wohl klar sein, dass der Umsatz rapide zurück geht wenn die Verrückten, von denen die Koffer ersteigert werden damit rechnen müssen, dass sie Eigentümer von ein paar abgetrennten Körperteilen nebst Kopf und Rumpf werden.

Es gibt sogar schon Zeitungen, die über Gruppenvergewaltigungen schreiben und nicht darauf hinweisen, dass die vorher mit KO Tropfen betäubte Frau die muslimischen Männer mit der Androhung von Gewalt dazu gezwungen hat, ihre perversen Gelüste (Sex mit 10-12 Männern) zu realisieren. Fast alle jungen muslimischen Männer, die von einer deutschen Frau brutal zu einer Gruppenvergewaltigung gezwungen wurden haben dadurch psychische Probleme bekommen und wenn die Richter sie nicht in Psychiatrien eingewiesen hätten, würden sie noch heute unter ihren psychischen Problemen leiden. Von daher war es nötig, die Veröffentlichung derartig grausamer Vorfälle zum Schutz der schutzsuchenden muslimischen Männer zu verbieten, dieses Verbot trifft auch auf Gewaltverbrechen zu, bei denen die Frauen nicht vergewaltigt, sondern nur ausgeraubt werden wollten.

Da nur psychisch kranke und somit nicht schuldfähige Muslime (sogenannte Einzeltäter) Gewaltverbrechen begehen können, sind 2020 auch diese Bagatellfälle mit einem Veröffentlichungsverbot belegt, veröffentlicht werden dürfen in 2020 nur noch Straftaten die von Herkunftsdeutschen und Juden an Muslimen begangen werden, damit das Spiegelbild der deutschen Gesellschaft nicht durch rechtsradikale Artikel verzerrt wird.


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