Verbraucherschutz mahnt Playstation Network ab

Verbraucherschutz mahnt Playstation Network abVorgestern hat die Verbraucherzentrale NRW die deutsche Niederlassung von Sony, die für das Geschäft mit der Playstation zuständig ist, abgemahnt. Dabei geht es den Verbraucherschützern um die Nutzungsbedingungen des Playstation Network und um dessen Shop.

Gezahltes Geld ohne Gegenleistung einkassieren

Unter anderem bemängelt die Verbraucherzentrale, dass aufgeladene Geldbeträge nach den AGB innerhalb von 24 Monaten ausgegeben werden müssen. „Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden“, monieren die Verbraucherschützer.

Eltern haften für ihre Kinder

Auch als Problem sehen sie Klauseln in den Bedingungen, nach denen Eltern pauschal alle Kosten zu tragen haben, die durch Käufe ihrer Kinder entstanden sind. Diese Regelung sei neben Spielen auch für In-App-Käufe gedacht – die von den Kindern im Eifer des Spiels oft gar nicht als ein echter Kauf wahrgenommen werden.

Widerrufsrecht beim Digitalkauf

Last not least kritisieren die Verbraucherschützer die „Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten“. Dort fehle der Hinweis, dass die Kunden vor dem Kauf ganz ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald sie den Download gestartet haben.

Die Verbraucherzentrale NRW will Sony mit der Abmahnung dazu bewegen, diese Nutzungsbedingungen zu überarbeiten. Sollte das nicht geschehen, will der Verband auch eine Klage einreichen und weist darauf hin, dass sich auch mehrere andere Anbieter aus der Spielebranche ähnliche Nutzungsbedingungen gegeben haben.


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