Urteil zur Euro-Rettung: Das BVerfG schützt die Demokratie vor den Alt-Parteien

Das Urteil des BVerfG vom 28. Februar 2012

BVerfG, 2 BvE 8/11 vom 28.2.2012, Absatz-Nr. (1 – 162)

hat den Versuch der “Alt-Parteien” zurückgewiesen, die Zuständigkeit des Bundestages bzw. der Parlamentarier in ihrer Gesamtheit für Haushaltsfragen nahezu auszuschalten. Es ist “nur” zwei Abgeordneten der SPD zu verdanken, die gegen diesen despotischen  “Geheimausschuss” vor das BVerfG gezogen sind und bereits eine Einstweilige Anordnung im Oktober 2011 bewirkt hatten. Ein nahezu einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages:

Durch “richterliche Anordnung” (im Sinne einer vollstreckbaren bzw. erzwingbaren Anordnung) durfte dem Bundestag nicht das RECHT entzogen werden, wesentliche Entscheidungen zum HAUSHALT auf ein Sondergremium zu übertragen.

Um es nochmals deutlich hervorzuheben:

Die “Alt-Parteien” wollten das Haushaltsrecht des Bundestages bei den “EU(RO)-Rettungspaketen” einfach ausschalten!!!

Zwei Abgeordnete der SPD hatten sich dagegen gewandt. Die Partei-Oligarchen der SPD und der GRÜNEN, ganz zu schweigen von den Antidemokraten der UNION und der FDP, hatten mit der damaligen Entmachtung des Bundestages keine Probleme!!!

Aber das wird in der “ARD-JOURNAILLE” kaum erwähnt. Die Regierungsparteien zeigen angesichts der schallenden Ohrfeige durch das BVerfG nach Medien-Darstellung “Gelassenheit”?! Hervorgehoben wird sogar, dass der Ankauf von “Wertpapieren” ja zulässig sei. Ein alter rhetorischer Trick, denn diese “Detailfrage” hatten selbst die Kläger ähnlich beurteilt, wie jetzt auch das BVerfG. Aber es ging vielmehr im Wesentlichen darum, dass die Partei-Oligarchen der Alt-Parteien den Bundestag bei wesentlichen Haushaltsfragen einfach ausschalten wollte! Diese krass verfassungswidrige Absicht wurde durch das BVerfG in aller Deutlichkeit zurückgewiesen.

Im 1. Leitsatz des Urteils wird das deutlich:

Der Deutsche Bundestag erfüllt seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit. Budgetrecht und haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages werden grundsätzlich durch Verhandlung und Beschlussfassung im Plenum wahrgenommen.

(Hervorhebung durch den Verfasser dieses Artikels.)

Wesentlich für diese Entscheidung ist, dass die repräsentative Demokratie nur funktionieren kann, wenn der Bundestag das ihm vom SOUVERÄN “geliehene” bzw. übertragene RECHT der Bestimmung über den HAUSHALT auch wahrnimmt!

Es ist geradezu “grundgesetzlich ausgeschlossen”, dass die Rechte der Gesamtheit der Bundestagsabgeordneten (= wesentlicher Bestandteil des Bundestages) bezogen auf das HAUSHALTSRECHT und vergleichbarer RECHTE und PFLICHTEN auf ein “Teilgremium” übertragen wird, selbst wenn 100 % Zustimmung seitens der Abgeordneten vorliegen sollten.

Denn solche RECHTE und PFLICHTEN hat der SOUVERÄN (repräsentativ) übertragen; die Abgeordneten haben insoweit gar nicht das RECHT, den Willen des SOUVERÄN, kodifiziert im GRUNDGESETZ, einfach abzuändern. Oder vereinfacht gesagt: Was mir nicht gehört, kann ich auch nicht verschenken. Und ein RECHT bzw. eine PFLICHT, die auf mich von einem “Dritten” (Souverän) übertragen wurde, kann ich (als Abgeordneter) nicht in eigener völlig falsch verstandener “Zuständigkeit” auf ein anderes Gremium übertragen!!! Es gilt ganz allgemein folgendes: Sogenannte “unabdingbare Rechte” kann nur der abändern, der sie “verliehen” hat. Und das ist der Souverän.

Das gilt sogar für die “Ausnahme” der Entscheidung des Erwerbs der “Finanzmarktpapiere” durch Ausschüsse: Der Umfang der “Entscheidungsmöglichkeit” muss zuvor im Rahmen der “Haushaltsentscheidungen” festgelegt werden, damit nicht solche Gremien auf die Idee kommen, Milliarden so einfach verschleudern zu können. Den zulässigen Rahmen setzt vorab der Bundestag!!!

Peinlich ist, wie die ARD-Propaganda-Mühlen arbeiten, um die schallende Ohrfeige für die “Alt-Parteien” zu verwischen.

Der Bürger soll nicht zur Kenntnis nehmen, dass das BVerfG in den letzten Jahren ständig Bundestag und Bundesregierung in die Schranken weisen musste, weil vorsätzlich das GRUNDGESETZ missachtet bzw. verbogen werden sollte. Das GRUNDGESETZ ist in Wirklichkeit aus der Sicht der “Alt-Parteien” lästig; es hindert daran, die Reste der Demokratie in Deutschland über den angestrebten EU-Einheitsstaat zu beseitigen.

Die “Alt-Parteien” wollen an der neoliberalen Umverteilung von unten nach oben festhalten. Die Politik der Schonung der Verantwortlichen für die Finanzkrise ist als Beweis hierfür unübersehbar geworden.

Die seit Jahren verfolgte “EU(RO)-Krisenpolitik” hat das Ziel, die an den kriminellen Machenschaften unbeteiligten Bürger in die Haftung zu nehmen. Das ist inzwischen weitgehend gelungen, weil sich die Proteste der Bürger bisher im Wesentlichen auf den Süden Europas konzentrierten.

Durch geschickte ARD-Propaganda wurden bis heute die tatsächlichen Zusammenhänge weitgehend ausgeblendet. Die “toxisch” wirkenden Zinsen und Zinseszinsen, bei der Finanzierung von Staaten ganz allgemein und besonders in der Krise, werden schlicht ausgeblendet. Über die Berechtigung von Zinsen und deren Zusammenhang mit Finanzkrisen darf öffentlich nicht gesprochen werden.

Die nächsten Monate sind entscheidend für die Demokratie in Deutschland und in Europa. Wenn es der Bundesregierung tatsächlich gelingen sollte, die kriminellen ESM-Regelungen im Bundestag durchzusetzen, dann ist das Ende der Demokratie absehbar.

Die ESM-Regelungen höhlen aus Sicht des “Haushaltsrechts” des Bundestages den Zugriff auf die eigenen FINANZEN geradezu aus. Das unkontrollierbare ESM-Gremium, außerhalb jeglicher Haftung und Rechenschaft, das noch nicht einmal verklagt werden kann, darf nach Belieben das EIGENKAPITAL erhöhen und dadurch auf die HAUSHALTE “verpflichtend” zugreifen. Der Bundestag hätte gar nicht mehr die Möglichkeit, der ESM-Bank zukünftig in den Arm zu fallen, weil die Regelungen eine Art (kriminelles) Ermächtigungsgesetz in ihrem Wesensgehalt sind.

Das sich bisher weder SPD noch GRÜNE vehement gegen diese kriminellen Ermächtigungen ausgesprochen haben zeigt deren Absicht, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen. Da sind sich die Alt-Parteien bzw. die Partei-Oligarchen der Alt-Parteien einig. Und auch der “verdummte” Normal-Abgeordnete hat offensichtlich, bis auf wenige Ausnahmen, die Bedeutung der ESM-Regelungen nicht erkannt.

Allerdings dürfte das jetzt gefällte Urteil des BVerfG auch auf die ESM-Regelungen Wirkung entfalten. Das HAUSHALTSRECHT darf nicht eingeschränkt werden, auch nicht durch die ESM-Regelungen.

Man darf gespannt sein, ob mutige Abgeordnete erneut das BVerfG anrufen werden, um die Antidemokraten der Alt-Parteien in die Schranken zu weisen.

Die Demokratie in Deutschland kann nur bewahrt bleiben, wenn die Alt-Parteien durch den Wähler in die Schranken gewiesen werden. Das betrifft vornehmlich die Regierungsparteien mit ihren antidemokratischen Gesetzesvorhaben.

Deshalb ist daran zu erinnern:

Nur der Wahlbürger kann die Reste der Demokratie verteidigen, indem er die UNION und die FDP, hauptverantwortlich für den neoliberalen Wahnwitz, der in die Krisen geführt hat, aus der Regierungsverantwortung konsequent herauswählt.

Das gilt für den Bundestag, die Landtage und die Kommunen.

Stärkt die Parteien massiv, die erkennbar die Reste der Demokratie in Deutschland verteidigen wollen.

Die Fortentwicklung der EU setzt die vorherige gründliche Demokratisierung der EU VORAUS!!! Ansonsten droht die EU-Diktatur!!!

Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.

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