Urteil: Extremismus-Klausel ist rechtswidrig

Für meine Lieblingsministerin Kristina Schröder läuft es derzeit ja gar nicht gut. Nicht nur, dass ihre unentschlossene Flexiquote floppt und ihr wahlfreies Betreuungsgeld noch heftiger verrissen wird als ihr uninspiriertes Feminismus-nein-danke-Buch. Mit großer Befriedigung konnte ich vorhin lesen, dass die Schröderin auch mit ihrem Versuch gescheitert ist, sich als Reichs-Extremismus-Aufseherin zu installieren.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die vom Bund und dem Land Sachsen verlangte “Demokratieerklärung” für rechtswidrig erklärt. Diese als Extremismus-Klausel umstrittene Verpflichtung, mit der sich Projekte gegen Rechts im Gegenzug für eine finanzielle Förderung zum Grundgesetz bekennen sollen, sei in Teilen “nicht ausreichend bestimmt”. Na sowas aber auch.

Damit gab das Gericht gab dem Pirnaer Verein Akubiz recht. Dieser hatte seine Unterschrift verweigert und deshalb das beantragte Fördergeld von 600 Euro aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ für einen Flyer, mit dem an ein früheres Außenlager des KZ Flossenbürg in Königstein erinnert werden sollte, nicht bekommen. Der Verein wehrte sich gegen die ihm auferlegte Verpflichtung zu Gesinnungsüberprüfung. Niemand dürfe wegen seiner politischen Ansichten diskriminiert werden. Auch der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis hatte die Klausel in einem Gutachten bereits als “verfassungsrechtlich bedenklich” bezeichnet.

Das Dresdner Urteil ist eine ordentliche Watsche für Ministerin Schröder und ihren Generalverdacht gegen alles, was links außerhalb ihres doch extrem konservativen Weltbildes steht. Das Geld wird der couragierte Verein trotzdem nicht bekommen, weil die Förderperiode 2011 abgelaufen sei und der Verein keine Verwendungsnachweise vorgelegt habe. Trotzdem hat sich das Verfahren gelohnt: Nach diesem Urteil können andere Initiativen nicht mehr zur Unterzeichnung der Extremismus-Klausel (zumindest in ihrer akutellen Form) gezwungen werden. Allerdings wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils eine Berufung am Oberverwaltungsgericht in Bautzen zugelassen.



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