Umsatzsteuervoranmeldung


Die Umsatzsteuervoranmeldung verteilt die Umsatzsteuer auf das ganze Jahr
Die Umsatzsteuer (USt) ist im Grunde eine Jahressteuer. Ihre Grundlage ist die Mehrwertsteuer (MwSt), mit denen die meisten Waren und Dienstleistungen belegt werden. Diese Mehrwertsteuer führt der Unternehmer in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt ab. Die Länge der Periode wird dabei vom Finanzamt festgelegt und hängt von der Höhe ab. Man kann sie monatlich, quartalsweise oder auch jährlich abgeben, wenn nur wenig Umsatz erwirtschaftet wird. Mit dem Jahresabschluss wird auch eine Umsatzsteuererklärung abgegeben, bei der die vorab geleisteten Zahlungen oder auch Rückerstattungen gegengerechnet werden und die Differenz ausgezahlt oder abgebucht wird.

Der Sinn der Voranmeldungen besteht darin, das der Staat damit sein Ausfallrisiko begrenzt und der Unternehmer die Umsatzsteuer zeitnah abführt und ebenfalls nicht in Bedrängnis kommt. Gerade hier machen Existenzgründer oft den Fehler, das sie sich ihren Kontostand ansehen und investieren, ohne zu bedenken, das noch diverse Steuern abgeführt werden müssen. Gerade nach größeren Investitionen kann es auch mal eine Rückzahlung geben, da mehr Umsatzsteuer ausgegeben als eingenommen wurde. Im Falle von Ausgaben bezeichnet man die Umsatzsteuer auch als Vorsteuer.




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