Tötung von schwer behinderten Neugeborenen

Tötung von schwer behinderten NeugeborenenDie Philosophen und Medizinethiker Alberto Giubilini (Universität Mailand, Monash University) und Fran­ces­ca Minerva University of Melbourne, Oxford University) haben heftigste Reaktionen ausgelöst, weil sie in der Zeitschrift Journal of Medical Ethics die Frage gestellt hatten, warum schwerbehinderte Kinder kurz nach der Geburt nicht ebenso legal getötet werden dürften, wie kurz vor der Geburt. Da die Worte Euthanasie und Kindstötung ungute Assoziationen wecken, solle man das Ganze als “nachgeburtlichen Abtreibung” deklarieren.

 

Von dem Umstand abgesehen, dass mir persönlich schon bei Gedanken in dieser Richtung übel wird, stellen sich mir ein paar Fragen. Wer definiert, was eine schwere Behinderung ist? Wo soll eine Grenze gezogen werden? Was die eine Mutter als leichte Behinderung ansieht, empfindet eine andere Mutter als schwere Behinderung. Dann könnte man doch hergehen und allen Müttern das Recht einräumen, zu ent­scheiden, ob sie ihr Kind als lebenswert ansehen oder nicht. Warum sollte die Gren­ze kurz nach der Geburt gezogen werden? Behinderungen können auch später mit­tels einer Krankheit auftreten. Warum soll eine Mutter dann kein Recht mehr haben, ihr nun  schwerbehindertes Kind zu töten?

Wenn man schon Gedanken in diese Richtung hat, warum dann nicht auch bei alten Menschen? Viele von ihnen sind genauso unfähig wie Babys, sich selbst zu versor­gen. Warum sollte man diese Menschen verschonen?

Auf Telepolis, wo ich den entsprechenden Beitrag gefunden habe, steht folgendes:

Sollte “Abtreibung”, also Kindstötung, auch nach der Geburt noch möglich sein?

In einem Aufsatz haben sich zwei Philosophen dafür ausgesprochen, was heftige Kritik bis Todesdrohungen provozierte

[..]Neugeborene seien moralisch mit Föten gleichzusetzen. Sie seien zwar Menschen und potentielle Personen, aber noch keine Personen, die einen moralischen Anspruch auf Leben hätten. Daher sollte sich nach An­sicht der Autoren, die sich u.a. auf den ebenso umstrittenen australi­schen Philosophen Peter Singer (Humanist oder Tötungsphilosoph?) be­ziehen, das Recht auf Abtreibung auch auf Neugeborene erstrecken, wo­bei sie so weit gehen, dass eine “nachgeburtliche Abtreibung”, die bislang als Neonatizid gilt und mit Gefängnis bestraft wird, in allen Fällen möglich sein soll, in denen auch bislang abgetrieben werden darf, also auch dann, wenn das Neugeborene nicht behindert ist. Die Philosophen schlagen vor, dann die Rede von der Kindstötung oder von der Euthanasie durch den Begriff der “nachgeburtlichen Abtreibung” zu ersetzen. Die Geburt selbst, also der erste Schritt zur Verselbständigung des Kindes, spielt für die Ethiker keine Rolle. Moralisch gibt es für sie zwischen einer Abtreibung und der Kindstötung eines Neugeborenen daher keinen Unterschied.[..] Telepolis

Zum Schluss frage ich mich noch: was ist mit den Vätern? Dürfen die ebenfalls “abtreiben”?

§ 218 Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter ein­tritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Geset­zes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Re­gel vor, wenn der Täter

  1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
  2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesund­heits­schädigung der Schwangeren verursacht

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Arzt wird zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt

Coburg (Deutschland), 22.03.2011 – Ein thüringischer Arzt wurde vom Landgericht Coburg zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes und versuchten Schwangerschaftsabbruchs verurteilt. Er hatte seiner schwan­geren Geliebten das blutverdünnende Mittel Marcumar in den Tee ge­mischt, um sein Verhältnis vor seiner Ehefrau geheim zu halten.

Der Arzt aus Schmalkalden in Thüringen wurde wegen versuchten Mordes (§ 211 StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und versuchten Schwangerschaftsabbruchs (§ 218 StGB) verurteilt. Wikinews

Es geht nicht darum, dass ich das Geschehen gut heiße, aber warum wird ein Mann verurteilt und eine Frau für die gleiche Tat nicht?

Wenn man das Thema konsequent zu Ende denkt, kann man sich auch fragen, wa­rum es Gesetze geben gibt, die Mord und Totschlag bestrafen? Es siegt das Recht des Stärkeren, denn darauf läuft es m.E. hinaus.


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