Theater Vorpommern – Multhauf störte

Die an ihrem Theater interessierten Greifswalder Bürgerinnen und Bürger werden mit Spannung auf die Tagesordnung der letzten Sitzung ihrer gewählten Stadtvertreter gewartet haben – war dies doch die letzte Gelegenheit, nach Beschlusslage vom 5. Juli, von der Verwaltung beschlussreife und zu diskutierende Vorschläge zur Zukunft des Theaters zu hören. Aber, weit gefehlt. Stattdessen war auf die Tagesordnung die Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds gesetzt worden. Der Beschlussvorlage lag ein Brief des Betriebsrats vom 1. November 2010 bei, in dem dieser mitteilt, sein Vertrauensverhältnis zu Multhauf sei zerstört. (Wenn dies als Argumentationshilfe für die Abwahl gedacht war, muss die Frage erlaubt sein: Seit wann ist die Legitimität eines Aufsichtsrats, beziehungsweise eines seiner Mitglieder, vom Vertrauen des Betriebsrats – oder umgekehrt – abhängig?)

Peter Multhauf, Bürgerschaftsmitglied und seit langem im Aufsichtsrat, ist dem Vernehmen nach Einzelkämpfer gegen die fristlose Entlassung Nekovars (gewesen). Die ganze Verfahrensweise stinkt ihn an und er macht daraus auch keinen Hehl. Im März dieses Jahres schrieb der Betriebsrat einen Brief an den Aufsichtstrat, in dem, mehr oder weniger indirekt, die Entlassung des Intendanten gefordert wird. Diesen Brief leitete Multhauf umgehend an Nekovar weiter – an dessen dienstliche E-Mail-Adresse. Dieser Brief wurde nun am Rande der öffentlichen Bürgerschaftssitzung an die Abgeordneten verteilt – zu kurzfristig, um sich ein Bild von der Tragweite und Relevanz dieses Briefes machen zu können. Der Leser dieses Blogs befindet sich in einer komfortableren Lage:

Betriebsrat an Aufsichtsrat 08.03.2010 Seite 1

Betriebsrat an Aufsichtsrat 08.03.2010 Seite 2

Die Bürgerschaft wählte Multhauf mit 22 zu 19 Stimmen ab. Unabhängig davon, wie man Multhaufs nicht abgesprochene Weiterleitung von Daten aus dem Aufsichtsrat an den ehemaligen Intendanten rechtlich und moralisch werten mag – der Vorgang der Inszenierung seiner Abwahl wirft einige Fragen auf. Siehe auch Ostseezeitung von heute! Hier soll sich auf zwei Fragen beschränkt werden:

1. Wie ist der Brief inhaltlich zu werten. Was wurde verraten?

2. Wie wurde der „Verrat“ aufgedeckt?

Zu 1. Eigentlich enthält der Brief inhaltlich nichts, was dem Intendanten hätte unbekannt sein können oder dürfen. Es werden im Brief Fragen gestellt, die ebenso gut hätten der Geschäftsführung gestellt werden können und müssen. Weiterhin werden Versäumnisse der Geschäftsführung benannt, die ihr ebenfalls hätten bekannt sein müssen.

Was wurde nun letztlich verraten? Zum einen die Existenz dieses Briefes und sein denunziatorischer Charakter. Und zum anderen der Hilferuf: „im Namen der Belegschaft … der Belegschaft die aktuelle Lage zu schildern und um Verständnis für die vorzunehmenden Maßnahmen zu werben.“ Diese verklausulierte Formulierung  lässt auf ein damals eher noch nicht zu vermutendes Einvernehmen zwischen Betriebsrat und Aufsichtsrat bezüglich der „vorzunehmenden Maßnahmen“ schließen.

Dies allenfalls war brisant und ist es bis heute! Nimmt man dazu den Hinweis aus dem Brief vom 1. November, stellt sich die Frage, welche Auffassung von den Aufgaben eines Betriebsrates in den entsprechenden Gremien vorherrscht. Ist es korrekt, an der Geschäftsführung vorbei, Spielplanvorschläge zu erarbeiten und „vorzunehmenden Maßnahmen“ zuzuarbeiten. Letztere lassen sich im gegebenen Kontext unschwer als Entlassung der Geschäftsführung deuten. Eine solche Forderung bedürfte, wenn vom Betriebsrat aufgemacht, doch wohl eines nachvollziehbaren Auftrags durch die Belegschaft. Ohne eine Befragung, deren Ergebnis dann auch öffentlich wäre, kann nicht im Namen der Belegschaft gesprochen werden!

Diese Überlegungen, zu denen die Bürgerschaftsmitglieder kaum Gelegenheit hatten, würden vermutlich zu einer anderen Bewertung des „Geheimnisverrats“ durch den einen oder anderen geführt haben.

Es sei daran erinnert, dass die Unfähigkeit der Gesellschafter, sich auf eine Nichtverlängerung der Geschäftsführung zu einigen, trotz deutlicher Signale aus dem Theater und dem Votum des Aufsichtsrats, zu dieser ganzen unerfreulichen Situation geführt hat.

Zu 2. Laut OZ wurde nun dieser Geheimnisverrat „im Mai 2010″ von dem neuen „Geschäftsführer Rainer Steffens (CDU)“  entdeckt. Da konnte es aber noch keinen neuen Geschäftsführer geben, denn Nekovar erhielt erst am 28. Mai die telefonische Mitteilung seiner fristlosen Entlassung. Man hatte „übersehen“, dass er sich in Japan auf Tournee mit seinem Ensemble befand. Wirksam wird eine solche Entlassung erst mit Zugang der schriftlichen Ausfertigung, und dies konnte realistischer Weise nicht vor dem 2. Juni passieren. Zugang zu seinem Rechner hätte man sich vor Übergabe seines Büros nur mit Hilfe eines Staatsanwaltes verschaffen können, oder eben erst  n a c h  der Übergabe. Dass ein Intendant berechtigt ist, seinen PC auch für „persönliche Post“ zu nutzen, dürfte unstrittig sein. Daher musste ihm auch Gelegenheit gegeben werden, diese vor der Übergabe zu löschen. Da Gesellschafter und Aufsichtsrat mit juristischer Kompetenz nicht unterversorgt sind, muss man schon staunen, dass solche, gelinde gesagt, Verfahrensfehler unterlaufen sind. Auch dieser unerwähnt gebliebene Aspekt hätte bei der Abwahl eine Rolle spielen können.

Der ganze Vorgang wirft kein vorteilhaftes Licht auf die Praktiken im Umgang von Gesellschaftern, Aufsichtsrat und Betriebsrat mit ihren Geschäftsführern. Dass darunter auch das Vertrauen innerhalb des Aufsichtsrats gelitten hat, ist eigentlich nicht verwunderlich – umso mehr das Geschrei der Gerechten, die, sich treu bleibend, Multhaufs Abwahl betrieben haben.


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