Syrischer Familien-Clan lacht sich über das deutsche Rechtssystem kaputt

Syrischer Familien-Clan lacht sich über das deutsche Rechtssystem kaputt

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Im April 2017 sucht die Polizei in Halle/Saale (Sachsen Anhalt) die schutzbedürftige und extrem friedfertige syrische Familie A. in der „Shisha Bar „BABYLONIAN“ auf, um einen Vorführungshaftbefehl zu vollstrecken.

In der Shisha Bar treffen sie auf den Vater Fadel A. und seine Söhne Mazan A. und Ahmed A. die sich über den Versuch, den Vorführungshaftbefehl zu vollstrecken, halbtot lachten. Die Beamten bekamen zu hören, dass die Syrer das deutsche Rechtssystem nicht anerkennen und dass sie über die von deutschen Gerichten verhängten Strafen Tränen lachen würden. Nachdem ein Familienmitglied sagte: „Es reicht Männer, holt die Waffen raus, wir knallen sie ab“, verließen die Polizisten die Shisha Bar in einem Tempo, als ob sie einen hundert Meter Lauf gewinnen wollten, der Führerschein, den sie dem Rapper Mazan A. abnehmen sollten, blieb bei seinem Besitzer.

Am 06.05.2017 startete die Polizei den nächsten Versuch, den Führerschein abzuholen und diesmal gelang es ihnen tatsächlich, in den Besitz des Führerscheines zu kommen, was dazu führte, dass sie auf ihrer Polizeiwache in Naumburg Besuch von der Familie A. bekamen, die wutentbrannt die Polizeiwache stürmte. Mazan A. stellte die von Herrn Seehofer mehrfach zugesicherte Friedfertigkeit unter Beweis, indem er die vergitterte Sicherheitstür mit einem Tritt nach innen beförderte und sein Bruder Ahmed drohte den Polizisten, dass er ihnen eine Kugel in den Kopf schießen würde, wenn sie den Führerschein nicht blitzartig wieder rausrücken würden. Mit einem massiven Polizeiaufgebot, dass zwischenzeitlich in Naumburg eingetroffen war gelang es den vereinten Polizeikräften, den Führerschein zu behalten.

Am Donnerstag, den 14.11.2019 wurden die drei schutzbedürftigen und extrem friedfertigen syrischen Flüchtlinge in Handschellen in das Hallenser Gerichtsgebäude geführt, wo zunächst einmal ein sogenanntes „Rechtsgespräch“ zwischen der Staatsanwältin, den Verteidigern der Familie A. und dem Vorsitzenden Richter statt fand, präzise ausgedrückt wurden die Urteile in diesem Gespräch festgelegt. Die Gesprächsteilnehmer einigten sich darauf, dass die drei harmlosen Flüchtlinge ein Geständnis ablegen und im Gegenzug Bewährungsstrafen erhalten, womit die Sache eigentlich erledigt war, doch da wir in Deutschland leben, wird nach dieser Einigung ein Showprozess zwecks Volksverblödung durchgeführt, bei dem die Strafverteidiger der schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingsfamilie noch einmal sehr viel Geld aus der Staatskasse abfassen, die Staatsanwältin durch ein feuriges Plädoyer ihre Daseinsberechtigung nachweist und die Strafkammer nach ausführlicher Beratung ein salomonisches Urteil fällt.


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