Straßenjungs und Richter

Früher nannte man sie Straßenjungs, heute meistens Straßenkids. Beide Bezeichnungen täuschen darüber hinweg, dass es sich nicht immer nur um Minderjährige handelt, sondern auch um Menschen fortgeschrittenen Alters, die immer noch ihr Wohnzimmer auf der Straße haben. Diese Gruppe von Menschen teilt in der Regel ein hartes Los, das sie sehr viel gelehrt hat. Zumeist weisen sie eine instinktive Sicherheit auf, wenn es darum geht, Gefahren auszumachen. In der medialen Öffentlichkeit finden sie und ihre Fähigkeiten allerdings nicht statt, es sei denn, wenn irgendwelche karitativen Kampagnen sie wieder einmal als Opfer auf dem Schirm haben. (1) Dabei wäre es von großem Nutzen, sie ab und zu zu Rate zu ziehen, wenn es um die Beurteilung gesellschaftlicher Entwicklungen geht. In diesen Tagen weisen nämlich gerade sie auf Missstände hin, an denen man ihnen gar kein Interesse zutraut. Eines davon ist die Praxis der Rechtsprechung in unserem Land.

Justitia wird renoviert

Justitia: Stark renovierungsbedürftig! – Foto: © Thomas Scholz / pixelio.de

Juristen ihrerseits haben einen sehr spezifischen Auftrag. Sie sollen sich, je nach Rolle im Rechtssystem, darum kümmern, die in der Verfassung verankerten Rechte zur Geltung zu bringen.

Das verlangt Kenntnis, Weitsicht, Unbestechlichkeit und Ethos. Dieser hehre Auftrag ist umso schwerwiegender, als dass auch diese Individuen, die für Rechtsprechung und Rechtsauslegung verantwortlich sind, einer allgemeinen gesellschaftlichen Sozialisation ausgesetzt sind, die ihre Haltung beeinflusst. Letzteres wird im Moment an den illustren Fällen von Rechtsprechung immer deutlicher.

Wenn ein Rentner, der seit vierzig Jahren in einer Wohnung lebt, den juristischen unterlegten Verweis aus seiner Wohnung erlebt, dann hat das sehr viel mit dem gesellschaftlichen Mainstream zu tun, aber wenig mit den im Grundgesetz verbrieften Rechten. Und wenn die höchste Instanz im Staate darüber entscheiden muss, ob eine ohne eigenes Verschulden Geschädigte den vollen Anspruch bekommt, weil untergeordnete Instanzen ihr das Nichttragen eines Fahrradhelmes einschränkend zum Vorwurf machen, obwohl letzteres nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dann fragt man sich, wie solche Vertreter der Zunft ihr erstes juristisches Staatsexamen erlangen konnten. Und wenn andererseits immer mehr Beispiele dafür vorliegen, dass gleiche Tatbestände aufgrund unterschiedlicher kultureller Motivlagen und Erklärungszusammenhänge unterschiedlich bewertet werden und zu unterschiedlichen Strafmaß führen, dann wird evident, dass die Rechtsgrundlage der Gleichheit längst verlassen wurde zugunsten eines nebulösen Gerechtigkeitbegriffs, der in der Rechtsprechung nichts zu suchen hat.

Ausgeschlossen davon sind Urteile, die kein Mensch mehr nachvollziehen kann, wie das berühmte Bienenstich-Urteil, in dem einer Beschäftigten mit rechtlicher Sanktionierung fristlos gekündigt wurde, weil sie ein Stück Bienenstich aus der übrig gebliebenen Ware, die ansonsten am selben Abend vernichtet worden wäre verzehrte im Vergleich zu dem Strafmaß bei einer Steuerhinterziehung in astronomischer Höhe. Und das obwohl sich die Richterinnen und Richter konform zur Gesetzeslage bewegt haben. Da fehlt es lediglich an Fingerspitzengefühl, was man als Chiffre für so etwas wie soziale Empathie bezeichnen muss.

Das Schwingen im Mainstream der juristischen Klasse bedeutet für die weitere gesellschaftliche Entwicklung eine große Gefahr. Die teilweise rituellen Urteile wie der Rausschmiss des Rentners aus seiner Wohnung füllen nämlich die Zorndepots derer, die in dem naiven Glauben leben, unsere Rechtsprechung basiere noch auf dem Grundsatz der Gleichheit. Er ist längst erodiert und einer Deutung zugunsten des Zeitgeistes gewichen, der im Sinne von Toleranz und Gerechtigkeit zwar gut gemeint ist, aber große Teile der Unterprivilegierten zur Exekution freigibt. Ihr Zorn wird sich richten gegen die Werte der den Zeitgeist dominierenden Mittel- und Bildungsschichten, zu denen die Juristen auch gehören. Ein Roll Back wäre die Folge. Vielleicht wäre es sinnvoll, einmal Audits für Juristinnen und Juristen zu organisieren, mit Straßenjungs als Feedback-Gebern.

von Gerhard Mersmann

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Quellen – weiterführende Links

Justitia wird restauriert – Foto: © Thomas Scholz / pixelio.de
(1) Die Kinder vom Hauptbahnhof – “Abgehauen und ohne Bleibe” ARD-Reportage über Ausreisser-Kinder


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